Seit Jahren
beklagt die Musik- und Filmindustrie die weit verbreitete illegale Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken. Im Internet ist der neueste Kino-Blockbuster oder das neueste Album eines Topstars meist nur wenige Klicks von einem Download auf den eigenen Rechner entfernt. Gerichte müssen sich immer häufiger mit ertappten Musikpiraten oder File-Sharern befassen - während Staatsanwaltschaften zunehmend erst gar
keine Ermittlungen aufnehmen wollen.
Neue Filme kopiert
Nicht so im Fall eines Videothekenbetreibers aus Solingen. Er bekam jetzt die Härte des Gesetzes zu spüren. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hatte Strafantrag gestellt, weil der Beschuldigte in 16 Fällen urheberrechtlich geschützte Filme kopiert haben soll. In erster Instanz wurde der Solinger zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und ging in Berufung. Er erklärte, dass es sich um Privatkopien handele.
Geschäftsmäßiges Vorgehen
Das Landgericht Wuppertal bestätigte nun jedoch den ersten Urteilsspruch. Der Richter verwies darauf, dass es sich beim unrechtmäßigen Kopieren eben nicht um ein Kavaliersdelikt handele. Durch Raubkopien würden erhebliche wirtschaftliche Schäden entstehen. Der Verurteilte hatte gerade veröffentlichte Kinofilme kopiert und die nur zum Verleih bestimmten Originale bei
eBay zum Verkauf eingestellt. Damit sei das Handeln "quasi geschäftsmäßig" gewesen. In der Verhandlung hatte der Videothekenbetreiber versucht das Gericht zu täuschen, indem er die Filme als alt und nicht mehr vermietbar bezeichnet hatte. Da der 42-jährige Solinger sich zusätzlich zu dieser Lüge auch noch uneinsichtig zeigte, befand das Gericht die Strafe von sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung als angemessen. Bereits in der Vergangenheit war der Angeklagte mit Urheberrechtsverletzungen aufgefallen und verurteilt worden. Auch dieses erste Verfahren hatte damals die GVU ins Rollen gebracht.
Der Bundestag hatte erst im April mit "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" die Gesetzeslage für Raubkopierer
verschärft. Die Musik- und Filmindustrie erhielt dadurch erweiterte Auskunftrechte. Das Marktforschungsinstitut IDC hatte Mitte Mai eine Studie vorgelegt, die den weltweiten Umsatzausfall durch Raubkopien auf rund
48 Milliarden US-Dollar bezifferte. Die nun in Deutschland verhängte Haftstrafe gegen den Solinger ist im internationalen Maßstab eher als milde anzusehen. In Mexiko etwa wurde ein Raubkopierer zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt, weil er im Internet illegal kopierte Filme, TV-Serien und Musik angeboten hatte .