Dienstag, 27.05.2008 00:01

Telekom-Skandal alarmiert Datenschützer

aus dem Bereich Sonstiges
Im Skandal um die mutmaßliche Bespitzelung der Telekom-Konzernspitze und von Journalisten sind Forderungen nach mehr Datenschutz laut geworden. "Nachdem der Datenschutz in den letzten Jahren eingeschränkt wurde, wird jetzt immer deutlicher, dass die maßlose Datenspeicherung ein gravierendes Sicherheitsrisiko darstellt", erklärte der Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar. Auch die Journalisten-Vereinigung dju kritisierte die umfassende Speicherung von Telefonverbindungsdaten. Telekom-Chef René Obermann warb indes um das Vertrauen der Kunden.

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Es droht ein Vertrauensverlust

Die Telekom hatte am Wochenende eingeräumt, dass die Telefonverbindungsdaten der eigenen Führungsspitze im großen Stil ausgewertet wurden. Die Vorgänge müssten lückenlos aufgeklärt werden, forderte Schaar. Dazu gehöre insbesondere auch, dass alle betroffenen Mitarbeiter der Telekom informiert würden, ob sie in den vergangenen Jahren überwacht wurden. Von massenhaft gespeicherten Telefondaten gehe eine erhebliche Gefahr für den Datenschutz aus, wie die mutmaßliche Telekom-Affäre zeige.

"Die aktuellen Vorwürfe, wenn sie sich bewahrheiten, widersprechen klar unserem Verständnis von Datenschutz", sagte Obermann der "Bild". Fehlverhalten müsse aufgeklärt werden und "harte Konsequenzen" nach sich ziehen. Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Torsten Albig, betonte, die Bundesregierung bewerte die Vorgänge genauso wie der gegenwärtige Telekom-Vorstand. Wenn sich der Verdacht bestätige, dass Telefondaten ausgespäht worden seien, dann sei dies ein "schwerer Vertrauensverlust", der umgehend aufgeklärt werden müsse. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass alles getan werde, um die Vorwürfe aufzuklären.

Der Schutz von Gesprächs- und Kundendaten ist im Telekommunikationsgesetz geregelt. Telekom-Unternehmen müssen demnach nicht nur dafür sorgen, dass Gespräche nicht abgehört werden können. Auch dürfen Kundendaten wie Anschrift oder Kontoverbindung nicht an Dritte herausgegeben werden. Schließlich müssen die Unternehmen die Verbindungsdaten von Telefongesprächen strengstens unter Verschluss halten, also sowohl angewählte Telefonnummern wie auch die Dauer eines Anrufs. Seit Januar sind die Konzerne verpflichtet, die Verbindungsdaten für mindestens ein halbes Jahr zu speichern. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte im März das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, erlaubt einen Zugriff auf die Daten jedoch nur bei schweren Straftaten.

Die Journalisten-Vereinigung dju forderte die Rücknahme der Datenvorratsspeicherung. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass die seit Januar erhobenen Daten nicht missbraucht würden.
Hayo Lücke / afp
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    Zuletzt kommentiert von delarossa am 27.05.2008 um 00:31 Uhr
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