Hunderttausende Verbraucher dürfen ihr schnurloses Telefon aus den 90er Jahren ab dem kommenden Jahr nicht mehr benutzen. Die Frequenzen, auf denen diese Telefone funken, wurden für eine andere Nutzung zugeteilt, bestätigte eine Sprecherin der Bundesnetzagentur einen Bericht der Sendung "Plusminus".
Danach werden die Frequenzen künftig für den Mobilfunk genutzt. Wer ab 2009 dennoch weiterhin mit einem Telefon des Standards CT1+ oder CT2 telefoniert und eine Störung verursacht, muss mit einer Zahlung von rund 1600 Euro rechnen.
Die ab 2009 nicht mehr zulässigen Telefone sind laut Bundesnetzagentur daran zu erkennen, dass sie teils ein "beachtliches Gewicht" haben. Sie heißen Sinus 1 bis 5, haben eine Kennzeichnung wie das Posthorn, ein Z und eine Zulassungsnummer, die mit U oder V endet.
Fachchinesisch stört Verbraucherschützer
Die Bundesnetzagentur hatte bereits im Februar mitgeteilt, dass die Frequenz für Telefone des Typs CT1+ und CT2 nicht verlängert wird. Verbände und Verbraucherschützer wurden informiert und hätten Einspruch erheben können. Doch niemand reagierte. Martin Bobrowski vom Bundesverband Verbraucherzentralen sagte Plusminus: "Wir haben es selber nicht richtig verstanden, weil das Amtsblatt sehr fachchinesisch formuliert war. Erst im Nachhinein haben wir gemerkt, was da abläuft."
Die Allgemeinzuteilung des Frequenzbereichs 1880 bis 1900 Megahertz für digitale Schnurlostelefone nach dem DECT-Standard ist von der genannten Frist nicht betroffen. Hier ist derzeit die Allgemeinzuteilung des Frequenzbereichs für DECT-Geräte bis zum Jahr 2013 befristet und wird in Abhängigkeit von der europäischen Harmonisierung fortgeschrieben.
Hayo Lücke
/ afp