Samstag, 24.05.2008 08:31

Baden-Württemberg will Telefonterror stoppen

aus dem Bereich Sonstiges
Jeder Bundesbürger wird laut Statistik der Gesellschaft für Konsumforschung viermal im Jahr durch unerlaubte Telefonwerbung in seiner Privatsphäre gestört. Dabei geraten vor allem Senioren, Jugendliche und Bürger mit Migrationshintergrund gezielt in den Fokus von unseriösen Unternehmen. Diese versuchen per Telefon den oft überrumpelten Bürgern Verträge zum Kauf von diversen Produkten oder für Abonnements anzudrehen.

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Dringender Handlungsbedarf

"Dieser Telefonterror muss endlich beendet werden", fordern der baden-württembergische Verbraucherminister Peter Hauk und die Bundestagsabgeordnete und Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Julia Klöckner. Am 23. Mai hat Baden-Württemberg eine Bundesratsinitiative eingebracht, die den Schutz der Verbraucher stärken soll. Trotz gesetzlichen Verbots steige die Zahl der illegalen Anrufe immer weiter an. Bereits im Herbst 2007 hatte Hauk auf Änderungen gedrängt. Nach der nun in den Bundesrat eingebrachten Initiative sollen Verträge nicht länger alleine schon durch eine Bestätigung am Telefon Gültigkeit erlangen. Die Änderung sieht stattdessen eine neue Regelung im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb vor. Verträge sollen erst dann wirksam werden, wenn die Verbraucher diese schriftlich durch Brief, Mail oder Fax bestätigt haben. Baden-Württemberg sei sich der Unterstützung der Verbraucherzentralen sicher, die bereits Anfang Januar zum wiederholten Male einen Stop der unlauteren Telefonwerbung gefordert hatten.

Neue Regelung wäre für Unternehmen unattraktiv

"Die Anrufgängelei wird erst dann aufhören, wenn sich die illegalen Werbeanrufe wirtschaftlich nicht mehr lohnen", so Minister Hauk. Es dürfe nicht sein, dass Verbraucher unrechtens zustande gekommene Verträge nur mit erheblichen Mühen kündigen könnten. Der Sumpf dieser illegalen Machenschaften müsse ausgetrocknet werden. "Vorher werden wir keine Ruhe vor lästigen Anrufen bekommen", betonte Hauk. Müssten Unternehmen schriftliche Bestätigungen einholen, damit ein Vertrag wirksam wird, würde sich der Aufwand für viele Unternehmen nicht mehr lohnen. Damit würde auch die unlautere Telefonwerbung unattraktiv für die Unternehmen. Verbraucher müssten zudem nicht mehr reagieren, wenn sie einen Vertrag nicht abschließen möchten.

Bundesjustizministerium sieht anderen Weg vor

Das Bundesjustizministerium hat dagegen eine andere Regelung vorgeschlagen. Diese sieht eine Widerrufsmöglichkeit des Verbrauchers vor. Dazu müsste der Verbraucher jedoch selbst aktiv werden, obwohl er keinen Vertrag will. Die SPD-Bundestagsfraktion zeigte sich laut Hauk in dieser Frage bisher wenig verhandlungsbereit. Das von Bundesjustizministerin Zypries (SPD) im März vorgestellte Maßnahmenpaket würde zwar in die richtige Richtung weisen, aber beim entscheidenden Problem nicht für eine wirksame Abhilfe sorgen. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte die geplanten Regelungen des Justizministeriums nicht für ausreichend gehalten. Die Androhung einer Strafe von 50.000 Euro würde Unternehmen nicht davon abhalten, ohne Zustimmung bei den Verbrauchern anzurufen.
Jörg Schamberg
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 Gute Idee, aber (1 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von helli am 26.05.2008 um 14:48 Uhr
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    Zuletzt kommentiert von helli am 26.05.2008 um 14:47 Uhr
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