Der IVD (Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland) hat beim Münchner Landgericht eine Einstweilige Verfügung gegen den Betreiber der UseNext-Website – Aviteo – erwirkt.
Fragwürdige Werbung
Grund der Aktion: Aviteo soll mit zweifelhaften Internetanzeigen für seinen Dienst geworben haben. Das Gericht gab dem Antrag des IVD recht und untersagte im wesentlichen zwei Punkte: Das Angebot darf in Zukunft außerhalb geschlossener Benutzergruppen nicht mehr mit pornographischen Bildern beworben werben. Auch die Werbeaussage, dass indizierte, beschlagnahmte oder pornographische Filme über UseNext verfügbar seien, hat das Gericht als unrechtmäßig angesehen. Bisher hat sich der Usenet-Provider auf die Tatsache berufen, dass der Dienst nur den Zugang, nicht aber die Dateien bereitstellt und eine Kontrolle des Inhaltes somit nicht möglich sei. Dass trotzdem oder gerade deswegen mit illegalen Inhalten geworben wird, hat das Gericht jetzt als unzulässig eingestuft.
Aufstand der Videotheken
In einer ersten Reaktion auf das Urteil zeigte sich Jörg Weinrich, geschäftsführender Vorstand des IVD zufrieden: "Angesichts der jüngsten gerichtlichen Entscheidung sind wir daher
optimistisch, dass Anbieter dieser und vergleichbarer Internet-Tauschbörsen in Sachen Jugendschutz künftig stärker in Verantwortung gezogen werden können als dies bislang der Fall war".
Ein ähnliches Urteil hat das LG München erst vor wenigen Tagen gefällt, ebenfalls nach Hinweisen des IVD. In diesem wurde dem Kabelnetz-Betreiber Kabel Deutschland untersagt, auf Internetseiten zu werben, die jugendgefährdende Filme zum Download bereitgestellt haben.
Marcel Petritz