Kaum eine Frage erregt in der Internetwelt so sehr die Gemüter, wie jene, wie am besten mit Personen umzugehen ist, die urheberrechtlich geschütztes Material wie Musik oder Filme aus dem Internet herunter laden. Für die Musikindustrie ist die Sachlage klar: wer immer wieder geistig geschütztes Eigentum downloadet soll nach dem Vorbild des
britischen und
französischen Marktes zumindest vorübergehend den Zugang zum Internet verlieren. Im Extremfall sollen Filesharer sogar
komplett offline geschaltet werden. Eine Forderung, die bei den Providern allerdings überhaupt nicht gut ankommt.
Pläne werden abgelehnt
In einer gemeinsamen Erklärung verschiedener Verbände wird anlässlich der heutigen Verabschiedung des "Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" appelliert, den Forderungen der Musikindustrie eine Absage zu erteilen. Eine zwangsweise Stilllegung von Internetzugängen würde nicht nur massive Grundrechtseingriffe bedeuten, sondern zugleich auch der wirtschaftlichen Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien Schaden zufügen, heißt es seitens des Verbandes der deutschen Kabelnetzbetreiber (ANGA), des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW), des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft (eco), des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (BREKO), des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) sowie der Initiative Europäischer Netzbetreiber (EIN).
Für Malina Nanda, Leiterin Recht und Politik von EIN gehen die Forderungen klar zu weit. "Das Europaparlament hat erst am 10. April 2008 diesen Ansatz in seiner Entschließung zur europäischen Kulturwirtschaft ausdrücklich als 'im Widerspruch zu den bürgerlichen Freiheiten und Menschenrechten sowie den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit' stehend abgelehnt. So wenig wir Rechtsverletzungen im Internet hinnehmen können - ein rechtswidriger Eingriff in die Grundrechte kann nicht die Lösung sein."
Sperre wäre unverhältnismäßig
BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann gibt ergänzend zu bedenken, dass ein Internetzugang inzwischen für viele Menschen zu einer unverzichtbaren Grundversorgung gehört, die immer häufiger auch beruflich genutzt werden muss. "Bei Triple-Play-Anschlüssen wären von einer Netzsperre auch Fernsehen und Telefon betroffen. Das ist unverhältnismäßig."