Die Reaktion der
Bundesnetzagentur über die zahlreichen Beschwerden wegen
unerwünschter Werbeanrufe ließ nicht lange auf sich warten. Gegen drei österreichische Firmen, die unter der Marke "Friedrich Müller" zu einem bundesweiten Ärgernis für tausende Verbraucher wurden, hat die Bonner Behörde jetzt einschneidende Maßnahmen verhängt.
14 Rufnummern abgeschaltet
Zu den Sanktionen gehört auch die Untersagung des Geschäftsmodells, das den drei Unternehmen sowie dem Geschäftsführer in Person verbietet, Rufnummernmissbrauch durch unerwünschte Werbeanrufe zu betreiben. Im Rahmen der Maßnahmen wurden nicht nur 14 Rufnummern abgeschaltet, sondern auch ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot für alle entsprechenden Telefonverbindungen ab dem ersten der Bundesnetzagentur bekannten Beschwerdezeitpunkt verfügt. Für den Fall der Zuwiderhandlung drohen dem Unternehmer empfindliche Zwangsgelder.
Gegen ein Unternehmen keine Handhabe
Bereits
in der Vergangenheit griffen die Mitarbeiter der Bundesnetzagentur gegen Telefonspammer hart durch, sperrten deren Rufnummern und verhängten
Bußgelder. Gegen eine "Friedrich Müller"-Firma konnte die Bundesnetzagentur trotz massiver Beschwerden allerdings nicht vorgehen. Der Grund: die unerwünschte Werbung erfolgte per Post. Und damit endet auch die Zuständigkeit der Bonner Behörde.
Die gesperrten Rufnummern des Österreichers können auf den Internetseiten der
Bundesnetzagentur eingesehen werden.
Michael Friedrichs