Es ist ein wenig ruhig geworden um die vor Monaten noch sehr heftig geführte
Debatte um die Online-Durchsuchungen von Computern ohne Wissen des Betroffenen. Ende Februar hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
entschieden, dass diese Form von Durchsuchungen nicht per se verfassungswidrig sind. Zugleich hatte das Gericht die Einschränkung gemacht, dass Online-Durchsuchungen nur eingesetzt werden dürfen, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter wie Menschenleben oder der Bestand des Staates" konkret gefährdet sind.
Bayern will Alleingang
Die große Koalition in Berlin will noch vor der Sommerpause das BKA-Gesetz
verabschieden. Darin soll auch die Online-Durchsuchung geregelt werden. Auf Wunsch der SPD soll das Eindringen in eine fremde Wohnung zur Ermöglichung einer Online-Durchsuchung in dem Gesetzentwurf nicht mehr zu finden sein.
Im Freistaat Bayern will dagegen die CSU-geführte bayerische Landesregierung den Spielraum, den das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht, konkret nutzen. Am 27. Mai soll bei der Kabinettssitzung der Landesregierung ein Gesetzentwurf verabschiedet werden, der Verfassungsschützern unter anderem das Schnüffeln auf fremden Computern erlauben soll. Laut Nachrichtenmagazin "Focus" sieht der Gesetzesentwurf von Justizministerin Beate Merk den neuen Paragraphen "100k" vor, der den "Zugriff auf informationstechnische Systeme" regelt.
Richterliche Genehmigung notwendig
Komplett freie Bahn erhalten die Ermittlungsbehörden dadurch jedoch nicht. Immerhin ist noch ein richterlicher Beschluss notwendig, ehe bei begründetem Verdacht die Festplatten des Verdächtigen heimlich durchsucht werden dürfen. Angewendet werden soll die Online-Durchsuchung bei Personen, die terroristischer Aktivitäten oder der Kinderschändung verdächtigt werden. Für die bayerische Justizministerin ist ein solches Gesetz in Bayern überfällig. "Damit können wir dem Treiben von Terroristen nicht nur präventiv, sondern auch repressiv begegnen – und sie entsprechend bestrafen", so Merk.
Opposition kündigt Verfassungsbeschwerde an
Das Gesetzesvorhaben stößt bei den bayerischen Oppositionsparteien auf wenig Gegenliebe. Die bayerische SPD hat bereits eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe angekündigt, sollte das Gesetz in dieser Form verabschiedet werden. Die jungen Liberalen warnten auf ihrem Landeskongress in Fürth vor einem bayerischen Überwachungsstaat.