Samstag, 17.05.2008 13:16

US-Gericht: NDS hat Hacker beauftragt

aus dem Bereich Sonstiges
Mitte April hatte der Pay-TV-Sender Premiere angekündigt, sein Verschlüsselungssystem zu wechseln. Die Münchener setzen statt auf das System des Schweizer Herstellers Nagrastar künftig auf Videoguard von NDS. Der Hersteller NDS, der zu Rupert Murdochs Firmenimperium News Corp. gehört, verlor jetzt in den USA einen Gerichtsprozess gegen den Pay-TV-Anbieter Echostar.

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Hacker beauftragt

Dish Network, der Nachfolger von Echostar, konnte ein US-Gericht in Kalifornien davon überzeugen, dass NDS Hacker mit der Decodierung von Verschlüsselungssystemen der Konkurrenz beauftragt hatte. Zugleich hatte NDS erfolgreich durchsetzen können, dass das gegenseitige Entschlüsseln der Konkurrenzsysteme üblich in der Pay-TV-Branche sei. Aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen könnten Schwächen im eigenen System erkannt werden. Dish Network hatte NDS darüber hinaus außerdem beschuldigt die gehackten Daten an TV-Piraten weitergegeben zu haben. Diese Anschuldigung sah das Gericht nicht als bewiesen an. Daher wurde NDS statt zu den von Dish Network geforderten 1,6 Milliarden US-Dollar Schadensersatz lediglich zur Zahlung von 45,69 Dollar und 1000 Dollar Strafgebühren für das Hacken einer einzelnen Smartcard verurteilt.

Beide Seiten zufrieden mit dem Urteil

Trotz des widersprüchlichen Urteils zeigten sich sowohl NDS als auch Dish Television dennoch zufrieden mit dem Urteil. NDS sei erfreut, dass der vierwöchige Prozess nun beendet sei. Insbesondere sei man froh, dass auch die Querschüsse gegen die Muttergesellschaft News Corp. mit der Urteilsverkündung ein Ende finden.

NDS gab in einer Stellungnahme an, in den letzten Jahren hunderte Millionen US-Dollar in die Entwicklung des Verschlüsselungssystems investiert zu haben. Die Piraterie bei Echostar sei die Folge von zweitklassiger Technologie bei Kudelski gewesen, dem Hersteller des Verschlüsselungssystems für Echostar. Dish Network zeigte sich enttäuscht über die geringe Höhe der Schadensersatzsumme. Erfreut sei man aber, dass NDS für die Prozess- und Anwaltskosten aufkommen müsse.
Jörg Schamberg
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 uii (2 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von jsc am 19.05.2008 um 16:09 Uhr
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