Es war vorherzusehen, dass eine der bedeutendsten Entscheidungen der Bundesnetzagentur nicht kommentarlos hingenommen würde. Die Behörde hatte am Dienstag die Entgelte für den
Bitstrom-Breitbandzugang bekanntgegeben, der es künftig möglich machen soll, DSL-Zugänge auch ohne Telefonanschluss anzubieten. Bereits zu einem monatlichen Nettopreis ab 19,05 Euro können Wettbewerber ohne eigenes Netz DSL-Anschlüsse von der Deutschen Telekom übernehmen. Dieser festgelegte Preis stößt inzwischen auf Kritik.
Breitbandausbau gefährdet
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO), ein Zusammenschluss von Telekom-Wettbewerbern mit eigenen Netzen, übt heftige Kritik an der Entscheidung der Bundesnetzagentur. Der Verband, in dem große Anbieter wie Telefónica, Hansenet, Versatel, Netcologne und M-Net organisiert sind, sieht den weiteren Breitbandausbau in Deutschland gefährdet.
Ausbau eigener Netze wird unattraktiver
Peer Knauer, BREKO-Präsident, bezeichnete die aus Sicht seines Verbandes zu niedrigen Entgelte als "Schlag ins Gesicht des Infrastrukturwettbewerbs". Anbieter von Breitbandanschlüssen auf Basis von IP-Bitstrom würden auf den Aufbau eines eigenen leistungsfähigen Anschlussnetzes verzichten. Die großen Investitionen, die vor allem die BREKO-Mitgliedsunternehmen für den Ausbau eigener Netze aufwenden, würden immer unattraktiver. "Darunter leidet das Engagement in den Aufbau einer hochmodernen Breitbandinfrastruktur. Deutschlands Chancen gegenüber dem Breitbandchampion Korea aufzuholen, haben sich mit dieser Entscheidung deutlich verschlechtert", so Knauer. Bereits Ende April hatte der Verband die Bundesnetzagentur wegen der angeblich zu hohen Miete für die Teilnehmeranschlussleitung in Höhe von 10,50 Euro
kritisiert.
Telekom will Entscheidung gerichtlich prüfen lassen
Auch die Telekom selbst hatte sich in einer ersten Reaktion erstaunt über die Entgeltfestlegung der Bundesnetzagentur gezeigt. Ein Sprecher kündigte laut eines Berichts der Nachrichtenagentur dpa an, dass man gerichtlich prüfen lassen wolle, ob die Bundesnetzagentur zu einer Entscheidung befugt gewesen sei, obwohl die Telekom den Genehmigungsantrag für die Bitstromentgelte bereits vorher wieder zur Überarbeitung zurückgezogen hatte.