Mittwoch, 14.05.2008 13:51

Microsoft straft Händler von Gebrauchtsoftware ab

aus den Bereichen Sonstiges, Computer
Der Handel mit Second Hand-Computerprogrammen ist ein lukratives Geschäft. Doch im Streit mit dem Softwareriesen Microsoft hat ein deutscher Lizenzhändler nun eine Schlappe einstecken müssen. Der Grund: In seiner Werbung verspricht das Unternehmen, dass der Handel mit gebrauchter Software "ohne Wenn und Aber" rechtlich abgesichert sei. Das Landgericht München urteilte jedoch anders und gab einer von Microsoft erwirkten Einstweiligen Verfügung statt.

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Urteil für den Fall irrelevant

Der abgestrafte Händler, die Usedsoft GmbH, hatte zuvor in Anschreiben an potentielle Kunden wiederholt folgenden Passus gebraucht: "Standard-Software darf weiter veräußert werden. Dies wurde unter anderem vom Bundesgerichtshof und von Hamburger Gerichten ohne Wenn und Aber bestätigt: Rechtliche Grundlage des Software-Gebrauchthandels ist der Erschöpfungsgrundsatz im deutschen Urheberrecht." Tatsächlich läge der Fall jedoch anders, so Microsoft. Der Bundesgerichtshof habe sich zwar vor acht Jahren mit dem Rechtsstreit zwischen einem Microsoft-Händler und dem Softwarehersteller beschäftigt: Damals ging es jedoch um die Frage, ob ein originales System Builder Produkt, bestehend aus Datenträger, dem Echtheitszertifikat, dem Handbuch und dem Endbenutzerlizenzvertrag, an Endkunden ohne Hardware weiterverkauft werden darf. Microsoft verlor vor Gericht. Für den Handel mit gebrauchten Lizenzen spiele dieses Urteil aber keine Rolle.

Rechtslage weiterhin unklar

Usedsoft hätte in seinen Verkaufsschreiben darüber hinaus auf ein Hamburger Verfahren aus dem Jahr 2006 Bezug genommen, in welchem der Softwarehändler den Streit mit einem Wettbewerber austrug. Es ging um die Frage, ob die Werbung von Usedsoft für gebrauchte Lizenzen wettbewerbswidrig und damit zu unterlassen sei. Das Hanseatische Oberlandesgericht urteilte nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – die eigentliche rechtliche Zulässigkeit des Handels sei dabei von dem Gericht weder überprüft noch bestätigt worden, hebt Microsoft heraus.

Für Händler und Endkunden hat Microsoft eine Infoseite rund um das Thema gebrauchte Software eingerichtet, auf der das Unternehmen seine Position zur Rechtmäßigkeit deutlich macht.
André Vatter
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