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Die Telekom hatte für die Stand-Alone Variante mit 75 Kilobit pro Sekunde (Kbit/s), einem DSL-Anschluss ohne gesonderten Telefonanschluss, ein monatliches Entgelt von 24,76 Euro veranschlagt. Die Regulierungsbehörde sah diesen Preis jedoch als nicht gerechtfertigt an und legte jetzt stattdessen einen niedrigeren Betrag in Höhe von 20,05 Euro fest. Für die durchschnittliche Bandbreiteninanspruchnahme von 50 Kbit/s je Anschluss in der Hauptverkehrsstunde kann die Telekom monatlich künftig 19,05 Euro berechnen. "Die genehmigten Entgelte für den IP-Bitstrom-Zugang fügen sich in konsistenter Weise in das Preisniveau der bisher schon verfügbaren Vorleistungen, insbesondere für die Teilnehmeranschlussleitung, ein", so Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Die so genannte TAL kostet monatlich 10,50 Euro.
Investitionen in eigene Netze sollen sich weiter lohnen
Kurth betonte, dass die Bundesnetzagentur darauf geachtet habe, dass sich auch in Zukunft Investitionen in eigene Netze weiter lohnen werden. Denn der Preis für Bitstrom-Zugänge liege über den Durchschnittskosten, die Anbieter mit eigenen Netzen entstehen. Bei Beibehaltung des Telefonanschlusses durch den Kunden wird für den Bitstream-Zugang monatlich 8,55 Euro fällig. Die Kunden müssen dann aber den vollen Endkundenpreis für den Telefonanschluss zahlen. Die Bundesnetzagentur legte als einmalige Einrichtungsgebühr für den Bitstream-Zugang einen Preis von 45,09 Euro für den Stand-Alone-Zugang fest. Bei Beibehaltung des Telefonanschlusses sind an die Telekom einmalig 56,47 Euro als Einrichtungsentgelt zu zahlen. In einem späteren Verfahren wird gesondert entschieden, welche Entgelte bei einem Providerwechsel oder einem Wechsel der Bandbreite anfallen.
Entscheidung schafft Planungssicherheit
Die nun vorgelegte Entscheidung schaffe nach Ansicht der Bundesnetzagentur für eine längere Zeit Planungssicherheit. "Es liegt in der Natur der Sache, dass man es nicht allen Recht machen kann", erklärte Kurth. Die Telekom hätte noch kurz vor Ablauf der Verfahrensfrist versucht ihren Anfang März zur Genehmigung vorgelegten Entgeltantrag zurückzuziehen. Doch die Genehmigung der IP-Bitstream-Zugänge sei dadurch nicht verhindert worden. Die jetzt genehmigte Entgeltregelung ist bis zum 30. Juni 2009 befristet.


