Glaubt man der jüngsten Statistik der Bundesnetzagentur, ist das
Handy in den letzten Jahren zum Überwachungsliebling der Strafverfolgung geworden. Wie die Regulierer in ihrer Jahresstatistik 2007 zur "strafprozessualen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation gemäß § 110 Abs. 8 Telekommunikationsgesetz" zeigen, geraten immer häufiger Mobilfunkteilnehmer in das Visier der Fahnder.
39.200 Mobiltelefone abgehört
Gab es 1998 noch 6.391 richterliche Anordnungen zur Überwachung eines Mobilfunkanschlusses, waren es rund neun Jahre später bereits 39.200 (s. Grafik). Die Bundesnetzagentur erklärt den Anstieg mit der wachsenden Zahl der Mobilfunkteilnehmer. Alleine im letzten Jahr hätte sie um 13 Prozent zugenommen. Bei den Festnetzanschlüssen würde die Häufigkeit der Überwachungsmaßnahmen hingegen beinahe stagnieren, sodass 2006 sogar ein leichter Rückgang beobachtet werden konnte. Insgesamt wurden von den Gerichten 38.386 Anordnungen zur Überwachung der Telefone und Handys sowie 7.603 Verlängerungsanordnungen erlassen.
Statistik der strafprozessualen Überwachungsmaßnahmen in der Telekommunikation. Bild: Bundesnetzagentur
Regulierer nicht länger für Veröffentlichung zuständig
Nach der Strafprozessordnung dürfen Überwachungsmaßnahmen der
Telekommunikation nur in Fällen besonders schwerer Kriminalität angewendet werden, wozu es grundsätzlich einer richterlichen Anordnung bedarf. Bis zum 1. Januar 2008 waren die Telefon- und Mobilfunkanbieter verpflichtet, einmal pro Jahr einen Bericht über durchgeführte Lauschaktionen an die Bundesnetzagentur zur Veröffentlichung freizugeben. Seit Anfang des Jahres fällt die Aufgabe in den Zuständigkeitsbereich der Länder, des Generalbundesanwalts und des Bundesamtes für Justiz, welches wiederum eine Übersicht zu den bundesweit angeordneten Maßnahmen erstellt und im Internet publiziert.
André Vatter