Auf diesen Erfolg hatte Premiere lange warten müssen – und jetzt wird er voll ausgekostet: Das Landgericht Hamburg hat bundesweit patchbare Hacker-Receiver verboten, mit denen sich das Programm des Pay-TV-Anbieters auch ohne Abonnement empfangen lässt. Als Folge trat Premiere am Montagmorgen an die Öffentlichkeit und verkündete den Sieg gegen den "kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl". Alle beteiligten Personen – auch die Endkunden – müssten sich nun warm anziehen: "Im Interesse unserer ehrlichen Abonnenten werden wir auch die Käufer dieser Receiver strafrechtlich zur Verantwortung ziehen. Die illegale Nutzung des Premiere-Programms ist kein Kavaliersdelikt", lautete die kampfeslustige Ankündigung.
Einstweilige Verfügung erwirkt
Auslöser der neuen juristischen Großoffensive war eine Einstweilige Verfügung gegen einen Importeur von gehackten Free-To-Air-Receivern, die Premiere vor dem Landgericht Hamburg erwirken konnte. Dem betreffenden Händler, die Zehnder GmbH, ist es damit ab sofort unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten verboten, "Digitalreceiver, deren Firmware einen sogenannten Emulator enthält, der das Vorhandensein einer Smartcard simuliert, und die dadurch zusammen mit einer verfügbaren Software die Umgehung des Zugangskontrollsystems der Antragstellerin ermöglichen, herzustellen, einzuführen, zu verbreiten, zu verkaufen, zu gewerblichen Zwecken zu besitzen und/oder deren Absatz zu fördern", lautet das Urteil des Gerichts. Zudem wurde die Zehnder GmbH verpflichtet, den gesamten Lagerbestand an betreffenden Receivern unverzüglich dem zuständigen Gerichtsvollzieher zu übergeben.
Teures Nicht-Bezahl-Fernsehen
Doch damit ist die Angelegenheit für Premiere noch lange nicht gegessen. Wie das Unternehmen ankündigte, werden nun "sämtliche Vertriebswege des Importeurs bis zum Endkunden verfolgen, um die illegale Nutzung dieser Geräte zu unterbinden und gegen alle beteiligten Personen, die diese Receiver ver- oder gekauft haben, juristisch vorzugehen." Dabei dürfte es sich um keine leere Drohung handeln, immerhin hat das Gericht angeordnet, dass die Zehnder GmbH über die Namen und Anschriften von Herstellern, Lieferanten, Vorbesitzern und gewerblichen Abnehmern Auskunft geben muss.