Freitag, 02.05.2008 13:31

Gericht: Porno-Filesharer bleibt unerkannt

aus dem Bereich WebHosting
Nachdem das Landgericht Saarbrücken bereits im Februar diesen Jahres einem Rechtsanwalt der Musikindustrie im Rahmen eines Filesharing-Vorwurfes die Akteneinsicht verweigerte, sind die Richter am Landgericht München in einem aktuellen Verfahren gegen einen Porno-Filesharer dieser Argumentation jetzt gefolgt.

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Keine Datenherausgabe

Mit ihrem Beschluss vom 12. März 2008 (Az.: 5 Qs 19/08) urteilten die Münchner Richter, dass das schutzwürdige Interesse des Beschuldigten der Akteneinsicht entgegenstehen würde, da es hier um die Verfolgung fragwürdiger zivilrechtlicher Ansprüche handeln würde. Glück für den Filesharer, Pech für den Klägeranwalt, der mit Hilfe der IP-Adresse an den Namen und die Adresse des Internet-Anschluss-Inhabers kommen wollte. Konkret ging es um den Vorwurf, dass der unbekannte Filesharer pornografische Filmtitel wie "Titten im Spermaglück" oder "Los spritz ich komm" herunter geladen und dabei auch anderen Filesharern zur Verfügung gestellt haben soll. Laut Argumentation der Richter diene die Nutzung der Filme lediglich der sexuellen Neugier und Befriedigung des jeweiligen Betrachters. Die Offenlegung seiner Adressdaten würde daher ganz erheblich in die Intimsphäre und damit sogar in den besonders geschützten Kernbereich der Persönlichkeitsrechte des Computerbesitzers eingreifen.

Urheberrechtsverstoß nicht bewiesen

Die "Auslieferung" eines Anschlussinhabers an den Klägeranwalt liefe laut Urteilsbegründung daher auf eine fremde "Ausforschung" hinaus. Anders als der Vertreter der Filmindustrie meine, sei der Inhaber einer Internetanschlusses trotz im Internet häufig vorkommender Urheberechtsverletzungen ohne das Vorliegen weiterer Anhaltspunkte nicht verpflichtet, Familienangehörige bei der Nutzung seines Anschlusses zu überwachen. Außerdem komme überdies auch eine Nutzung einer drahtlosen WLAN-Anschlusses durch außenstehende Dritte in Betracht. Eine zivilrechtliche Haftung des Anschlussinhabers ist damit nicht offenkundig, sondern im Gegenteil fraglich, argumentierten die Münchner Richter und stellten das Strafverfahren gegen den unbekannten Porno-Filesharer ein.
Michael Friedrichs
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    Zuletzt kommentiert von stefanxxx am 03.05.2008 um 15:03 Uhr
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