Freitag, 25.04.2008 15:13

Bundesnetzagentur legt Standards für EVN fest

aus dem Bereich Sonstiges
Telefon- und Internet-Flatrates sind auf dem Vormarsch. Die Bedeutung von Einzelverbindungsnachweisen (EVN) mit Übersichten über geführte Gespräche und genutzte Internetverbindungen wird dadurch zunehmend geringer. Dennoch hat die Bundesnetzagentur nun erstmals per Verfügung Mindeststandards für Inhalt und Form des EVN festgelegt.

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Nachweispflicht für Verbindungen

Ein korrekter EVN muss laut Bundesnetzagentur zwingend Angaben zu dem Kalenderdatum, der zugeteilten Teilnehmerrufnummer und den jeweiligen Zielrufnummern machen. Auf Wunsch kann die Zielrufnummer statt vollständig auch um drei Stellen gekürzt angegeben sein. Die angewählten Nummern bei SMS- und MMS-Diensten müssen ebenfalls ausgewiesen werden. Das gesamte Datenvolumen bei Internetverbindungen, auch bei mobilen Datentarifen, muss auf der EVN mindestens auf Tagesbasis einzusehen sein. Bei Volumentarifen soll eine Auflistung einzelner Verbindungen erst erfolgen, wenn das gebuchte Kontingent überschritten wird und etwa in Kilobyteblöcken abgerechnet wird. Bei Flatrates entfällt die detaillierte Nachweispflicht. Nutzer von Call-by-Call müssen die Kennzahl des Anbieters auf der EVN wiederfinden können, damit eine gewisse Transparenz gegeben ist. Entsprechende Anbieter haben bis zu zwölf Monaten Zeit, diese Regelung umzusetzen.

EVN als Papierform oder elektronisch

Der Einzelverbindungsnachweis ist standardmäßig unentgeltlich in Papierform für den Kunden erhältlich. Anders sieht es aus, wenn ein Vertrag über das Internet abgeschlossen wurde und der Kunde der Bereitstellung eines elektronischen EVN zugestimmt hat. Nachweise in Papierform können in diesem Fall gegen ein Entgelt von den Anbietern bereitgestellt werden. Kunden müssen über die Bereitstellung eines neuen elektronischen EVN immer per SMS oder E-Mail informiert werden. Wird der Telefon- oder Internetanschluss gesperrt, so kann der Kunde einen kostenlosen EVN-Nachweis in Papierform verlangen.

Die Bundesnetzagentur erhofft sich durch diese Festlegungen eine größere Preistransparenz. "Die neuen Regelungen schaffen einen angemessenen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Verbraucher und aktuellen Entwicklungen auf dem Festnetz- und Mobilfunkmarkt. Sie sichern langjährig bewährte Standards und sind entwicklungsoffen für neue, innovative Produkte", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Jörg Schamberg
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    Zuletzt kommentiert von Jens87 am 26.04.2008 um 12:53 Uhr
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