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Bereits im Januar 2008 hatte sich die Telekom gegen die Entscheidung der Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur vom Juni 2007 gerichtlich zur Wehr gesetzt. Die Bundesnetzagentur verspricht sich von einer Freigabe der Leerrohre mehr Wettbewerb. Doch bereits Anfang 2008 hatte das gleiche Gericht die Eilentscheidung in den wesentlichen Punkten abgelehnt. Laut der jetzigen Entscheidung muss die Telekom ihren Konkurrenten die Verlegung eigener Glasfaserkabel in ihren Leerrohren erlauben. Dadurch sparen die Wettbewerber erhebliche Kosten beim Aufbau eigener VDSL-Netze.
Telekom kann noch Revision einlegen
Unter anderem Arcor und Versatel hatten bereits Interesse an der Nutzung der Leerrohre gezeigt. Einen kleine Genugtuung konnte aber auch die Telekom verbuchen. Sie muss die Konkurrenz nicht über die Ausbaupläne ihres VDSL-Netzes informieren. Eine solche Verpflichtung sei für die Ermöglichung eines Zugangs nicht erforderlich.
Juristisch kann die Telekom die nun ergangene Entscheidung nur durch den Gang vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu Fall bringen.


