Sonntag, 20.04.2008 12:01

Erneutes Urteil bestätigt Spickmich-Betreiber

aus dem Bereich Sonstiges
Die Betreiber des Schülerbewertungsportals spickmich.de haben die Göttin Justitia scheinbar voll auf ihrer Seite. Bereits zum wiederholten Male konnten sie jetzt die Richter in einem Rechtsstreit von ihrer Argumentation überzeugen, dass das anonyme Bewerten von Lehrern und deren Leistungen im Unterricht dem Grundsatz der Meinungsfreiheit entspricht.

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Rechtsstreit geht weiter

In einem Verfahren vor dem Duisburger Landgericht hatte eine Realschullehrerin - wie schon drei Kolleginnen vor ihr - dagegen geklagt, dass Schüler ihre Leistungen im Internet bewerten dürfen. Doch die Richter sahen die Lage in ihrem heutigen Urteil jedoch ähnlich wie in den vorherigen Prozessen und gaben den Portal-Betreibern recht. "Auch Meinungen, die lediglich unter einer E-Mail-Adresse oder auch anonym im Internet abgegeben werden, genießen den Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 des Grundgesetzes", so der Vorsitzende Richter Michael Foos in seiner Urteilsbegründung. Dies bewahre die Bewertenden gerade auch vor Sanktionen oder Strafen. Ob sich die Klägerin mit dem Richterspruch zufrieden geben wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Trotzdem ist der Rechtsstreit um die Schülerbewertungen noch nicht zu Ende. In zwei Monaten wird vor dem Oberlandesgericht Köln eine Klage einer Gymnasiallehrerin verhandelt, die nach zwei Niederlagen vor Gericht erneut in Revision ging.

Schulradar.de: schon 9.000 Schulen erfasst

Keine Klagen gibt es dagegen von dem in der vergangenen Woche gestarteten neuen Elternportal der spickmich-Macher. Laut Initiator Manuel Weisbrod haben bereits über 180.000 Besucher die Seite www.schulradar.de besucht und Bewertungen in den sechs Kategorien "Individuelle Förderung", "Gebäude und Ausstattung", "Lehrkräfte", "Schulleitung", "Unterrichtsbegleitende Aktivitäten" und "Schulklima" über die Schulen ihrer Kinder abgegeben. "Fast täglich rufen uns Schulleiter an und wollen in die Schulübersicht aufgenommen werden", sagt Sprecher Bernd Dicks im Gespräch mit onlinekosten.de. In Deutschland gäbe es rund 36.000 Schulen. 25 Prozent davon seien bereits in den Datenbanken von schulradar.de erfasst. Täglich kommen neue hinzu.
Michael Friedrichs
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