Montag, den 14.04.2008 15:18

Auch congstar-Poweruser erhalten Kündigungen

aus dem Bereich Mobilfunk
In den letzten Tagen erhielten diverse Kunden des Telekom-Tochterunternehmens congstar unangenehme Post: "Hiermit kündigen wir Ihnen fristgerecht das Vertragsverhältnis für den congstar Sprechtarif." Nach dem genannten Zeitpunkt würde der Service "nicht mehr zur Verfügung" stehen. Ein Grund wurde nicht genannt, doch wer die Branchenentwicklung der letzten Tage verfolgt hat, wird hellhörig.

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Pauschaler Rauswurf

Vor rund zwei Wochen startete Base, die Discount-Marke von E-Plus, eine Kündigungswelle. Betroffen waren Kunden, die den gebuchten Flatrate-Datentarif für den mobilen Zugriff auf das Internet scheinbar über Gebühr beansprucht hatten. Nur wenige Tage später folgte dann Arcor. Der Telekommunikationsanbieter hatte kurzerhand die Quasselstrippen unter seinen Kunden vor die Tür gesetzt – obwohl sie zahlenden Kunden eines entsprechenden Flatrate-Sprachtarifs gewesen waren. Und nun folgt also auch congstar...

Man hüllt sich in Schweigen

Die Kündigungen begründet congstar mit einem Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – und damit, dass man eigentlich zu keiner Rechenschaft darüber verpflichtet sei: "Laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ziffer 14.1) können wir Ihnen unter Einhaltung der Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen, eine ordentliche Kündigung erfordert keine Begründung. Bitte haben Sie Verständnis dafür. Eine Prüfung Ihres Falles ist nicht vorgesehen", heißt es in einschlägigen Support-Antworten. Ein Widerspruch gegen diese Entscheidung sei im Übrigen nicht möglich.

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Rausschmiss mit Hinweis auf die AGB. Bild: onlinekosten.de


Taube Ohren in der Pressestelle

Auf Nachfrage von onlinekosten.de erhielt die Redaktion eine kaum anderslautende Erklärung: "Wir kommentieren grundsätzlich nicht die Einzelverträge unserer Kunden", sagte ein Sprecher bei congstar. Auch er verwies auf die Kündigungsklausel in den AGB. "Wir haben fristgerecht gekündigt. Jeder unserer Kunden hat gemäß Vertrag dasselbe Recht dazu." Inwiefern eine Anspruchnahme oder eine etwaige Überbeanspruchung eines Sprach- oder SMS-Dienstes zur Auflösung des Vertrages führen kann, wurde nicht verraten. Ebenso wurden keine Zahlen über die von der Maßnahme betroffenen Kunden genannt.

Bei der "Preisrevolution" verkalkuliert?

Tatsächlich dürften beim Entschluss zum Kundenrausschmiss dieselben Faktoren wie bei der Konkurrenz ausschlaggebend gewesen sein. In fast allen Fällen handelt es sich um sogenannte Poweruser, also Kunden, die häufig bis exzessiv den gebuchten Pauschaltarif nutzen: Über 100 SMS oder drei bis vier Stunden Mobilfunkgespräch kommen da schon einmal an einem Tag zusammen. Congstar hatte sich bei der großen "Preisrevolution" auf eine Mischkalkulation verlassen, bei der Wenig- bis Normalnutzer die telekommunikativen Extravaganzen der Poweruser durch ihre monatlichen Gebühren mitfinanzieren. Doch scheinbar ging die Rechnung nicht auf. Wer jetzt seine Kündigung in der Hand stellt, dürfte schlechte Karten bei congstar haben. Rein juristisch ist der Schritt nicht anzufechten – unter dem Gesichtspunkt der langfristigen Kundenbindung schon.
André Vatter
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