Die Internetauktionsplattform
eBay haftet für einen Namensklau durch betrügerische Nutzer und muss die Verletzungen des Namensrechts ehrlicher Verkäufer "im Rahmen des Zumutbaren verhindern". Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Freitag veröffentlichten Urteil.
Hinweise müssen geprüft werden
Demnach kann eBay zwar nicht zugemutet werden, Verletzungen von Namensrechten im Voraus zu prüfen. Die Firma sei dazu aber verpflichtet, wenn sie wie im aktuellen Fall auf eine konkrete Rechtsverletzung hingewiesen werde. (AZ: I ZR 227/05)
eBay muss Namensrechtsverletzungen verhindern
Der bei eBay registrierte Kläger, der selbst keinen Handel betrieb, wurde im November 2003 von einem unzufriedenen Käufer angerufen, der meinte, der Kläger haben ihm bei einer eBay-Auktion gefälschte Markenpullover verkauft. Wie sich herausstellte, hatte sich der betrügerische Anbieter der Pullover bei eBay mit dem bürgerlichen Namen des Klägers registrieren lassen und auch den Wohnort und das Geburtsdatum des Klägers angegeben. eBay sperrte zwar auf den Hinweis des Klägers diesen Anbieter, doch der meldete sich immer wieder mit Name, Adresse, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse des Klägers an.
Der BGH vertrat nun die Ansicht, dass eBay bereits nach dem ersten Hinweis des Klägers verpflichtet war, die Namensrechtsverletzung "im Rahmen des Zumutbaren" zu verhindern. Nun muss das Oberlandesgericht Brandenburg in einem weiteren Verfahren prüfen, ob eBay technisch dazu in der Lage ist. Dem Geheimhaltungsinteresse von eBay könne bei der Verhandlung durch den Ausschluss der Öffentlichkeit und durch ein gerichtliches Geheimhaltungsgebot entsprochen werden, entschied der BGH.