Hinter dem etwas sperrigen Namen "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" verbirgt sich für
Raubkopierer eine Verschärfung der Gesetzeslage von nicht unerheblicher Tragweite. Dieses Gesetz wurde heute im Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD beschlossen. Anbieter von urheberrechtlich geschützten Inhalten erhalten größere Auskunftsrechte zur Ermittlung von
Urheberrechtsverstößen.
BITKOM begrüßt Gesetz
Mit dem Gesetz setzt der Bundestag eine europäische Richtlinie um.
Internet-Provider können nun auf Anfrage von Urheberrechteinhabern dazu aufgefordert werden Adressdaten von als Raubkopierer verdächtigten Personen herauszugeben. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) begrüßte das neue Gesetz. "Das
vereinfacht die bisher sehr umständliche Verfolgung von Musik- und
Softwarepiraten", kommentiert Uli Holdenried, BITKOM-Präsidumsmitglied.
Abmahnkosten werden limitiert
Bislang kamen geschädigte Rechteinhaber nur über den Umweg einer Strafanzeige und Unterlagen der Staatsanwaltschaft an die entsprechenden Namen der Raubkopierer. Der unverhältnismäßig hohe Aufwand hat sogar dazu geführt, dass sich einzelne Staatsanwaltschaften
geweigert hatten, die Anzeigen zu bearbeiten. Künftig soll eine richterliche Anordnung genügen, um Auskünfte zu erhalten. Die Höhe der Abmahnkosten werden durch das Gesetz limitiert auf 100 Euro für Anwaltskosten. Diese Limitierung entfällt jedoch, wenn die Raubkopierer gewerblich handeln. Nach Angaben von BITKOM würde es sich auch schon um gewerbliches Raubkopieren handeln, wenn ein Schüler illegal gebrannte CDs auf dem Schulhof verkauft. In schweren Fällen drohen gewerblichen Händlern bis zu fünf Jahre Haft. In der Praxis sieht BITKOM eher eine Verfolgung von gewerblichen Raubkopierern, doch müssten auch Nutzer von Internet-Tauschbörsen aufpassen.
Musikindustrie zeigt sich unzufrieden
Der Bundesverband Musikindustrie zeigte sich nicht recht zufrieden mit der nun gefundenen Lösung. In einer Stellungnahme kritisierte der Verbandspräsident Dieter Gorny, dass durch die Deckelung der Abmahnkosten die Kosten der Rechtsverfolgung auf die Seite der Geschädigten verlagert würden. Auch sei der Begriff "gewerbliches Ausmaß" nicht ausreichend definiert.
Betroffen von dem Gesetz sind auch Produktpiraten. Vom Zoll beschlagnahmte, gefälschte Ware soll zukünftig schneller vernichtet werden können. Dies spare Lagerkosten, die bisher der Rechteinhaber bezahlen musste.