Kaum hatte das europäische Gericht erster Instanz (EuG) in Luxemburg die Abweisung der Widerspruchsklage der Deutschen Telekom
verkündet, da gibt es schon erste Reaktionen von Seiten der Telekom-Wettbewerber. Einige Konkurrenten wie Arcor und NetCologne hatten sich 2003 der damaligen
Klage der EU-Kommission gegen die Telekom wegen Wettbewerbsbehinderung angeschlossen. Durch Ablehnung der Klage droht der Telekom nun die Zahlung einer Wettbewerbsstrafe in Höhe von 12,6 Millionen Euro.
Gutes Urteil für den Wettbewerb
Der VATM, der Verband der Telekom-Wettbewerber, zeigte sich erfreut über das Urteil. VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner bezeichnete die Entscheidung des EuG als "gutes Urteil für einen fairen Wettbewerb". Auch ein Weg durch alle Instanzen würde nichts an den Tatsachen ändern. Vielmehr sollte die Telekom auch von Konkurrenten Hinweise auf Wettbewerbsverstöße ernst nehmen. Grützner verweist dabei auch auf aktuelle Probleme wie die aus der Sicht des VATM
unzulässige Bündelung von Call&Surf-Paketen mit DSL-Anschlüssen.
Bündelungsproblematik bei Call&Surf-Paketen
Durch die Verknüpfung sei auch der Wechsel des Festnetzanschlusses nicht mehr kurzfristig möglich, da die Vertragslaufzeit immer häufiger 24 Monate betrage. "Hier nutzt die Telekom ihre marktbeherrschende Stellung besonders bei den Bestandskunden aus", kritisiert Grützner.
Den Verbrauchern sei häufig die Nachteile der Verknüpfung mit der langen Laufzeit nicht bekannt. Grützner forderte die Bundesnetzagentur auf in Bezug auf die aktuelle Problematik tätig zu werden.
Die EU-Kommission bezeichnete das Urteil unterdessen als "sehr wichtig" für den Telekomsektor. Ein Telekom-Sprecher bedauerte dagegen das Urteil. Nach Analyse des Urteils werde man prüfen, ob man beim EuGH Rechtsmittel einlegen werde.