Im Kampf gegen nervende Werbeanrufe fühlen sich viele Verbraucher machtlos. Häufig werden sie durch unterdrückte Rufnummern überrumpelt, geraten in ein nie gewolltes Verkaufsgespräch und halten ein, zwei Wochen später eine Rechnung für ein Zeitungsabo oder einen Handy-Vertrag in den Händen. Die Verzweifelung ist groß. Umso perfider ist es, dass zunehmend unseriöse Firmen Kapital aus der Hilflosigkeit der Telefonopfer schlagen wollen. Wie onlinekosten.de bereits
berichtete, gibt es eine Reihe selbsternannter Verbraucherschützer, die gütig ihre Dienste anbieten – und dabei kräftig abkassieren. Nicht selten mit derselben Masche, wie die es tun, gegen die sie eigentlich kämpfen sollten. Doch damit ist jetzt Schluss.
40 Euro gegen Telefonwerbung?
Die Essener Firma namens 'Verbraucherschutzhilfe' darf nicht telefonisch für einen Schutz gegen unerwünschte Telefonwerbung werben. Das entschied das Landgericht Essen auf Klage der Verbraucherzentrale Hamburg, wie diese am Montag mitteilte. Die Firma hatte demnach ab dem vergangenen Sommer reihenweise Telefonkunden angerufen und ihnen angeboten, sie künftig vor ungewollter Telefonwerbung zu schützen. Dafür sollten die Verbraucher 39,95 Euro zahlen. Die Verbraucherzentrale mahnte die Firma deshalb ab. "Der Trick mit der 'Telefonwerbung gegen Telefonwerbung' ist nicht erlaubt", erklärte Julia Rehberg, Juristin bei der Verbraucherzentrale (Az 43 0 154/07).
Erlaubnis muss vor dem Anruf gegeben sein
Werbeanrufe sind nur bei ausdrücklicher Einwilligung durch den Verbraucher zulässig. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2000 muss diese Erlaubnis schon vor dem Anruf vorliegen, darf also nicht erst zu Beginn des Gesprächs eingeholt werden. Oft geben Verbraucher aber unwissentlich etwa bei Preisausschreiben oder im Internet eine solche Einwilligung ab. Sie können diese jedoch jederzeit widerrufen.
André Vatter
/ afp