In einem Mammut-Prozess verhandelt das Oberlandesgericht Frankfurt ab heute über Schadenersatzansprüche für 16.000 Telekom-Aktionäre. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Anleger-Prospekt zum dritten Börsengang des früheren Staatsunternehmens im Jahr 2000, der nach Ansicht der Kläger nicht ausreichend über das Vermögen und die Investitionspläne des Konzerns informiert hat. So sei der Wert der Telekom-Immobilien als viel zu hoch dargestellt worden. Die Telekom weist sämtliche Klagepunkte von sich. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) schätzt die Erfolgschancen der Kläger gering ein.
Skepsis und Zuversicht
"Es wird sehr schwierig sein, der Telekom nachzuweisen, dass sie tatsächlich die Aktionäre falsch oder ungenügend informiert hat", sagte SdK-Sprecher Lothar Gries dem Hörfunksender "MDR Info". Er warf der Telekom vor, den Anlegern vorgegaukelt zu haben, dass es sich um eine Volksaktie handele. "Man hatte den Anschein erweckt, es handele sich um eine sichere Anlage. Aber eine Aktie ist nun leider mal keine sichere Anlage", sagte Gries.
Klägern aus den USA hatte die Telekom 2005 einen Vergleich angeboten. Aus Sicht der SdK wäre das auch in Deutschland eine Lösung. "Dann kämen die Anleger auch ziemlich zügig zu einer Entschädigung", ergänzte Gries. Da hier aber keine Milliarden-Strafen drohten, bevorzuge die Telekom den Gerichtsprozess. "Für die Telekom ist es günstiger und billiger, jahrelang zu prozessieren, als jetzt zu sagen, wir zahlen den Anlegern pauschal hundert Millionen Euro Abfindung", sagte Gries.
Hayo Lücke
/ afp