Die Bundesregierung hat verhindert, dass Anwälte des am Montag beginnenden Mammut-Prozesses gegen die Deutsche Telekom Einsicht in Akten eines ähnlichen Verfahrens in den USA erhalten. Ein Staatssekretär des Bundesjustizministeriums habe das US-Justizministerium mehrmals darauf hingewiesen, dass die Herausgabe der Akten nicht im Interesse Deutschlands lägen, berichtete das ARD-Magazin "Report Mainz" am Freitag vorab.
Das Ministerium bestätigte der ARD den Vorgang. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Landgericht Bonn hätten Anlegeranwälten die Akteneinsicht verweigert. Deshalb habe die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, dass nationales Hoheitsrecht nicht unterlaufen werde, hieß es laut "Report" in einer Mitteilung.
Klägeranwälte reagierten auf die Einmischung des Bundesjustizministeriums mit Unverständnis. Die Akten aus den USA seien für die deutschen Anwälte von großer Bedeutung, weil dort über die gleichen Klagepunkte entschieden worden sei, die auch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verhandelt würden. "Das Verfahren in den USA ist spiegelbildlich zu dem in Deutschland", sagte Klägeranwalt Andreas Tilp der Nachrichtenagentur AFP. Verbraucherschutzanwalt und Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum sagte "Report Mainz", er könne die Begründung des Ministeriums nicht nachvollziehen, es seien Hoheitsinteressen der Bundesrepublik gefährdet.
Im Mittelpunkt des am Montag beginnenden Prozesses steht der dritte Börsengang der Telekom im Jahr 2000. Nach Ansicht der Kläger habe die Telekom in einem Prospekt zu der Aktien-Emission nicht ausreichend über die wirtschaftliche Situation und die Investitionspläne des Konzerns informiert. So sei der Wert der Telekom-Immobilien als viel zu hoch dargestellt worden. Daneben fühlten sich die Aktionäre nicht ausreichend über die als zu teuer geltende Übernahme des US-Mobilfunkunternehmens Voicestream informiert. Schließlich seien die Risiken durch den Kauf der milliardenschweren UMTS-Mobilfunklizenzen nicht deutlich gemacht worden. Die Telekom weist sämtliche Klagepunkte zurück.
Hayo Lücke
/ afp