Sonntag, 30.03.2008 15:31

Online-Überwachung von Mitarbeitern im Trend

aus dem Bereich Sonstiges
Rund 85 Prozent aller britischen Unternehmen überwachen und protokollieren regelmäßig die Online-Aktivitäten ihrer Beschäftigten. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers.

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Sicherheit zählt

Demnach setzen zudem 81 Prozent der analysierten britischen Betriebe Firewall-Programme ein, um den Zugriff ihrer Angestellten auf bestimmte Webseiten zu blockieren. Ausschlaggebend für die strengen Kontrollmaßnahmen sei vor allem ein generell gesteigertes Gefahrenbewusstsein in den Reihen der Wirtschaftsunternehmen. Diese würden zunehmend versuchen, ihre Mitarbeiter in punkto Sicherheit durch entsprechende Maßnahmen zu drillen.

Einerseits werde so versucht, vertrauliche firmeninterne Informationen besser zu schützen, andererseits gehe es auch um das eigene Image. Denn im Internet - besonders auf Community-Seiten wie Facebook, MySpace und Bebo - würden Mitarbeiter ihre Arbeitsstätte oft nicht in besonders gutem Licht erscheinen lassen, so der Bericht.

Auch in Deutschland erlaubt

"Eine derartige Überwachung wäre auch in Deutschland gesetzlich legitim", erklärt Verena Eckert, Rechtsexpertin der Münchner IT-Recht-Kanzlei im Gespräch mit dem Internet-Dienst pressetext. Entscheidendes Kriterium in diesem Zusammenhang sei aber, ob das Unternehmen seinen Beschäftigten überhaupt eine private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz gestatte oder nicht. Wenn ein Internetzugang für dienstliche Zwecke nicht unbedingt notwendig sei, könne das Unternehmen dessen private Nutzung generell verbieten. Sei diese aber erst einmal erlaubt, habe der Arbeitgeber auch das Recht, die Online-Aktivitäten seiner Angestellten zu kontrollieren.

In der Praxis sind generelle Surfverbote laut Eckert "eher die Ausnahme als die Regel". Zum Schutz von Firmengeheimnissen und gegen Gefahren aus dem Internet wie Trojaner- oder Virenattacken sei ein solcher Schritt aber oft durchaus gerechtfertigt. "Gleichzeitig ist der Arbeitgeber aber auch dazu verpflichtet, die Geheimnisse seiner Mitarbeiter zu schützen".
Hayo Lücke / afp
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