Neues aus der Auktionswelt: Hersteller von Markenartikeln dürfen laut einem Bericht des "Focus" den Verkauf ihrer Produkte im Internet-Auktionshaus
eBay womöglich untersagen.
eBay kein Fachgeschäft
Da die Internet-Plattform nicht das Ambiente eines Fachgeschäfts biete, könne der dortige Handel vom Hersteller verboten werden, urteilte das Landgericht Mannheim. Auf eBay finden nicht nur Auktionen statt, inzwischen bieten dort zahlreiche Händler auch neue Produkte für Festpreise zum Kauf an.
Geklagt hatte der Hersteller der Scout-Schulranzen, die Frankenthaler Firma Sternjakob. Allerdings hatte vor einem halben Jahr das Landgericht Berlin in einem anderen Scout-Fall den
eBay-Boykott als unrechtmäßige Wettbewerbseinschränkung verurteilt. Angesichts der widersprüchlichen Urteile dürfte sich eine endgültige juristische Klärung daher weiter hinziehen.
Hayo Lücke
/ afp