Freitag, den 28.03.2008 10:10

Staatsanwaltschaft will Filesharer nicht verfolgen

aus dem Bereich Sonstiges
Filesharer müssen verfolgt und in extremen Fällen sogar von der Internetnutzung ausgeschlossen werden. Das zumindest fordert die deutsche Musikindustrie, die trotz rückläufiger illegaler Downloads ihre Umsätze und Gewinnmargen bedroht sieht. Überraschend ist in diesem Zusammenhang eine Äußerung der Staatsanwaltschaft Wuppertal, die bei illegalen Downloads nicht mehr ermitteln möchte. Das berichten die "Ruhr Nachrichten" in ihrer Ausgabe vom Freitag.

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Zu hoher Aufwand

Anzeigen, die Rechteinhaber wie die Musikindustrie erstatten, sollen in Wuppertal künftig unbearbeitet bleiben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Wuppertal sind die Ermittlungen unverhältnismäßig. Die Rechteinhaber würden lediglich an die Nutzernamen kommen wollen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. An einem Strafverfahren seien sie nicht interessiert.

Die Zeitung berichtet weiter, dass die Musikindustrie allein in Wuppertal zwischen Januar und Februar mehr als 2.000 IP-Adressen von Computern eingereicht habe, an denen illegal Daten heruntergeladen worden sein sollen. Die Person hinter der Adresse zu ermitteln, koste in jedem Fall bis zu 50 Euro. In 99 Prozent der Fälle würden die Verfahren aber eingestellt und höchstens als Privatklage weiterverfolgt. Mal sei die Schuld zu gering, mal könne der Täter nicht ermittelt werden, da mehrere Personen den Computer nutzen - zum Beispiel in Großfamilien oder Wohngemeinschaften.

Musikdownloads sind und bleiben illegal

Für Filesharer klingt das wie ein Freifahrschein, doch Vorsicht, der Schein trügt. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf prüft derzeit, ob das Vorgehen der Wuppertaler Kollegen rechtens ist. Laut Gesetz ist es weiterhin illegal, urheberrechtlich geschütztes Material herunter zu laden. Von der Musikindustrie heißt es dazu: "Illegaler Download ist eine Straftat, der nachgegangen werden muss."
Hayo Lücke
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