Einer der Beschwerdeführer im Arbeitskreis, Patrick Breyer, geht sogar noch einen Schritt weiter und verlangt personelle Konsequenzen im Bundesjustizministerium:
Erste Rücktrittsforderungen
"Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar."
Jurist: Filesharer können vorerst aufatmen
Auch, wenn es sich beim ersten Richtspruch der Verfassungshüter um einen vorläufigen Beschluss handelt (mit dem Beginn der Hauptverhandlung ist nicht vor Ende des Jahres zu rechnen), dürfte sich bereits jetzt eine bestimmte Gruppe von Netzbesuchern über das Vor-Urteil freuen. Der Kölner Anwalt Christian Solmecke vertritt seit einiger Zeit über 900 Angeklagte in diversen
Filesharing-Verfahren: "Damit dürfte die Abmahnwelle der Musikindustrie gegen deutsche Tauschbörsennutzer vorerst ein Ende haben", prophezeit Solmecke. "Das Verfassungsgericht sagt klipp und klar, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten nur zur Ermittlung schwerer Straftaten verwendet werden dürfen. Genau zu diesen schweren Straftaten zählt aber Tausch von Musik im Internet gerade nicht."
Allerdings muss auch der Jurist einräumen, dass es sich bei der Karlsruher Gesetzkorrektur lediglich um eine provisorische Entscheidung handelt. Da Internet-Provider weiterhin zur Speicherung der Kundendaten gezwungen sind, sei es nicht auszuschließen, dass das Urteil in einem späteren Hauptsacheverfahren anders ausfällt und die gespeicherten Daten dann nachträglich doch noch verwendet werden dürfen.
Musikindustrie: Datenschützer erweisen Internetpiraten einen Bärendienst
In dieselbe Kerbe schlägt auch die Musikindustrie selber. Ihr Bundesverband warnte am Donnerstag eindringlich vor einem Missverständnis. "Gängige Praxis der Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung von Internetpiraterie ist die Abfrage von Bestandsdaten wie Name und Anschrift des Anschlussinhabers und nicht von Verkehrsdaten, auf die sich die Entscheidung bezieht", erklärte Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie. Mit vorschnellen Bewertungen des Urteils würden Datenschützer Internetpiraten zudem einen Bärendienst erweisen, indem sie die Illusion erwecken, Urheberrechtsverletzungen im Internet könnten nun nicht mehr verfolgt werden. "Es ist schwer vorstellbar, dass die Karlsruher Richter mit ihrer Entscheidung Internetpiraten einen Freibrief ausstellen wollten", so Gorny weiter.