Es ist das zweite Mal innerhalb weniger Tage, dass Vertreter aus der Innenpolitik und den Reihen des Justizministeriums in Karlsruhe an den Herrschaften im roten Talar scheitern. Erst
wiesen die Verfassungsrichter den Vorstoß Wolfgang Schäubles (CDU) zurück, zukünftig
Schnüffelwanzen zur pauschalen Computerüberwachung einzelner Verdächtiger heranzuziehen. Nun scheiterte auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit ihrem Gesetz zur Datenvorratsspeicherung am Bollwerk Karlsruhe.
Die durch das Telefon- und Surf-Verhalten gewonnenen Informationen dürfen demnach nur dann an die Strafverfolgungsbehörde übermittelt werden, "wenn der Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre."
Zweifelhafter Sieg der Regierung
Im Bundesjustizministerium verbucht man das Ergebnis des Eilverfahrens derweil als Erfolg: "Das Bundesverfassungsgericht hat heute im Eilverfahren entschieden, dass es auch weiterhin möglich bleibt, Telekommunikationsverkehrsdaten sechs Monate lang zu speichern", heißt es in einer Pressemitteilung. "Damit bleibt es dabei, dass Deutschland weiterhin vollumfänglich seinen europarechtlichen Verpflichtungen gerecht werden kann." Ein zweifelhafter Sieg, wenn man bedenkt, dass die Daten von Millionen von Nutzern derzeit zwar weiterhin sechs Monate lang gespeichert werden – aber nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen verwertet werden dürfen.
Dieser Meinung ist auch der
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die Verfassungsklage
mitinitiiert hatte. "Dass die Richter in diesem Fall die Weitergabe der Daten auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt haben, zeigt, dass hier ein gravierender Grundrechtseingriff vorliegt. Die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung und KFZ-Kennzeichenerfassung machen deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht dem Sicherheitswahn der Innenminister die Grundrechte entgegenhält", resümiert der organisationsnahe Politikwissenschaftler Ralf Bendrath.