Mittwoch, 19.03.2008 09:40

Karlsruhe korrigiert Vorratsdatenspeicherung

aus dem Bereich Sonstiges
Der Staat darf auf Vorrat gespeicherte Telefonverbindungsdaten vorerst nur zur Verfolgung schwerer Straftaten nutzen. Dies geht aus einem vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlichen Beschluss hervor. Die Richter gaben damit einem von zehntausenden Bürgern unterstützten Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung teilweise statt.

Anzeige
Eingriff in die Bürgerfreiheit

Die Datenspeicherung an sich bleibt aber vorerst weiter zulässig. Nicht das Speichern selbst, sondern erst der Abruf der Daten sei ein Eingriff in die Freiheit der Bürger, heißt es in der einstweiligen Anordnung. Das Gesetz war Anfang des Jahres in Kraft getreten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) reagierte gelassen auf die Eilentscheidung des Gerichts.

Erlaubt nur bei schwerwiegenden Straftaten

Die Verfassungshüter erlegten der Bundesregierung auf, dem Gericht nun bis zum 1. September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Mit dem Beginn der Hauptverhandlung ist deshalb nicht vor Jahresende zu rechnen.

In seiner vorläufigen Entscheidung grenzte das Gericht den Spielraum für den Datenabruf allerdings erheblich ein. Der Staat darf nur auf Verbindungsdaten zugreifen, wenn eine im Einzelfall schwerwiegende Straftat vorliegt. Der Verdacht muss zudem durch Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder gar aussichtslos sein. Einen Datenabruf bei anderen Taten wie etwa dem illegalen Herunterladen von Musik schloss Karlsruhe vorerst aus.

Das Bundesjustizministerium erklärte, die Strafverfolgungsbehörden könnten mit der Übergangsregelung gut leben, die sich aus der Karlsruher Entscheidung ergebe. Die Daten könnten weiter gespeichert und bei der Verfolgung schwerer Straftaten auch an die Behörden übermittelt werden. Geringfügige Einschränkungen gebe es lediglich bei der Verfolgung von Taten, die nur als erheblich eingestuft würden, sowie bei Taten, die mittels Telekommunikation begangen worden seien.
André Vatter / afp
Kommentieren (Neuen Kommentar verfassen):
 Die Grundrechte werden abgeschafft und alle schauen zu (1 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von Marc-Andre am 21.03.2008 um 13:02 Uhr
 Suche

Internet per VDSL
Die DSL-Anbieter rüsten auf:
Mit ihren VDSL Angeboten bieten die Provider Highspeed-Internet mit bis zu 50 Mbit/s in vielen Gebieten.
Jetzt T-Home VDSL Verfügbarkeit prüfen oder den Ausbau von 1und1 VDSL, Alice VDSL und Vodafone VDSL checken.
Speedcheck
Zum Glück DSL verfügbar, mit großer Vorfreude bestellt und nun trotzdem enttäuscht? Gleich DSL Speedcheck machen.
Langsamer als versprochen? Dann im großen Flatrate Vergleich alle günstigen DSL Tarife anschauen und schnell wechseln.
Viele Angebote haben neben einer Telefonflatrate auch einen WLAN DSL Router inklusive.
Kabel
Ein Internet Anschluss über Kabel bei Anbietern wie Unitymedia, früher ish, oder Kabel Deutschland liegt voll im Trend.
Ob Internet Fernsehen oder nur surfen mit Highspeed: Vieles wird erst richtig mit Kabel Internet möglich.
Jetzt bestellen und den Sieger im Speedcheck testen. Einen Kabel Digital Receiver gibt's auf Wunsch dazu.
© 1999-2012 onlinekosten.de GmbH :: Datenschutz :: Impressum :: Presse :: Jobs