Während tausende Augen weiter gebannt nach Karlsruhe schauen, wo der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine
Verfassungsklage gegen die in Kraft getretene TK-Überwachung anstrengt, wird das neue Gesetz nun auch in Berlin in die Zange genommen: Für heute war eine
Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages anberaumt, um die zuvor der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) gebeten hatte. Die Vertreter der Telekommunikationsbranche trugen ihre Bedenken gegen das Projekt Vorratsdatenspeicherung vor. Ausschlaggebend waren hier allerdings weniger ethische als ökonomische Kriterien.
332 Millionen Euro für Technik
"Wer bestellt, bezahlt!", forderte ein aufgebrachter Oliver Süme, der für die Themen Recht und Regulierung im Verbandsvorstand tätig ist. "Seit Jahren werden in stetig steigendem Maße die Kosten für die originär staatliche Aufgabe der Strafverfolgung auf Unternehmen abgewälzt. Mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung bekommt diese Belastung jetzt eine neue, den Mittelstand und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche am Standort gefährdende Qualität. Denn die Unternehmen der Internetwirtschaft sind gezwungen, für 332 Millionen Euro Technik anzuschaffen, die sie einzig und allein für den Staat vorhalten müssen." Die Summe gehe auf eine interne Berechnung des Verbandes zurück.
Unzureichendes Entgegenkommen der Bundesregierung
Um die Situation zu entschärfen, hatte die Bundesregierung guten Willen gezeigt und einen Entwurf für eine pauschale Entschädigungsregelung vorgelegt. Darin ist ein Ausgleich für datensammelnde Unternehmen vorgesehen – jedoch nur dann, wenn es tatsächlich zu einer Abfrage durch eine Behörde kommt, was nach eigener Aussage nur sehr selten erfolgen soll. Ein unzureichendes Entgegenkommen, wie der Verband findet. Weder decke die Höhe der vorgesehenen Anfragepauschalen die tatsächlichen Kosten, noch sei das Problem berücksichtigt, dass viele Unternehmen teure Technik anschaffen müssen, obwohl sie nur eine sehr geringe Zahl oder gar keine Anfragen erhalten. Laut einer Studie des Verbandes sind im Bereich Internet-Access etwa 80 Prozent kleine und sehr kleine Unternehmen am Markt tätig. "Sie kämen damit kaum in den Genuss der neuen Entschädigungsregelung, obwohl gerade sie wirtschaftlich besonders darauf angewiesen sind", so Süme.
Interne Berechnung des Verbandes für die Kosten der nötigen Speichertechnik. Bild: eco
Der Verband hat daraufhin in Berlin klare Forderungen hinterlassen: Zusätzlich zum "administrativen Aufwand" für die Bearbeitung von Anfragen von Strafverfolgungsbehörden sollen auch die Anschaffungs- und Betriebskosten der Überwachungstechnik entschädigt werden. Für kleine Unternehmen wird zudem eine Härtefallregelung beansprucht.