Die EU-Kommission hat die
Übernahme des Online-Werbers Doubleclick durch den Internetkonzern Google genehmigt. Der Kauf würde sich in keinem relevanten Bereich negativ auswirken, begründete die Brüsseler Behörde ihre Entscheidung. Bedenken anderer Unternehmen, der Zusammenschluss werde Konkurrenten benachteiligen, wies die Kommission zurück.
Spionieren für Werbung
Googles Konkurrent Microsoft hatte vergangenen Herbst davor gewarnt, die umgerechnet 2,2 Milliarden Euro teure Übernahme stelle eine Gefahr für den Datenschutz und den Wettbewerb dar. Doubleclick platziert auf Computern, die Seiten im Internet ansteuern, so genannte Cookies, die Aufschluss über die Surfgewohnheiten eines Nutzers erlauben.
Maßgeschneiderte Reklame für minimalen Streuverlust
Diese Praxis, das sogenannte Behavioral Targeting, ist für die Werbewirtschaft wichtig, um maßgeschneiderte Reklame für minimalen Streuverlust im Internet zu schalten. Vor wenigen Monaten erregte das soziale Netzwerk StudiVZ die Gemüter der Mitglieder, als die Betreiber die
Datenschutzbestimmungen in den AGB dementsprechend änderten.
Auch im Fall Doubleclick fürchten Datenschützer negative Folgen durch einen Zusammenschluss der umfangreichen Datenbanken beider Unternehmen. Doch die Kommission stellte dazu klar, dass die wettbewerbsrechtliche Genehmigung nicht die datenschutzrechtlichen Pflichten des Unternehmens berühre.