Die
Pläne der Bundesregierung zum besseren Schutz vor unerwünschter
Telefonwerbung sind nach Ansicht von Verbraucherschützern nicht ausreichend. "Wir bezweifeln, dass Geldstrafen in Höhe von 50.000 Euro Unternehmen davon abschrecken, ohne Zustimmung bei den Verbrauchern anzurufen", sagte Helke Heidemann-Peuser, Rechtsexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), am Dienstag in Berlin. Hier halte der VZBV eine wesentlich höhere Summe für sinnvoll.
Problematisch sei auch, dass Verbraucher nach der Gesetzesänderung einen unwillentlich am Telefon abgeschlossenen Vertrag schriftlich widerrufen müssen. Solche Verträge sollten nach Ansicht des VZBV vielmehr generell ungültig sein: eine
Meinung, die der Verband schon seit längerem vertritt.
Maßnahmenkatalog vorgestellt
Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatten am Dienstag Gesetzespläne vorgestellt, mit denen Verbraucher besser vor unerwünschter Telefonwerbung geschützt werden sollen. Demnach könnten künftig Bußgelder von bis zu 50.000 Euro für Werbeanrufe fällig werden. Auch soll es nach den Plänen der Ministerien möglich sein, am Telefon abgeschlossene Zeitschriften- und Lottoverträge innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Bislang sind Zeitschriftenabos und Lottoverträge vom zweiwöchigen Widerrufsrecht ausgeschlossen.
André Vatter
/ afp