Montag, 10.03.2008 18:26

Abzocke im Internet macht schnelles Handeln nötig

aus dem Bereich Sonstiges
"Registrieren Sie sich": überall im Netz findet man die unterschiedlichsten, vermeintlichen Gratis-Webseiten, die interessante Inhalte versprechen. Diese sind aber oft erst nach erfolgter Anmeldung zugänglich. Teilweise nutzen gewiefte Webseitenbetreiber die Unbedarftheit vor allem jugendlicher Internetnutzer aus und verstecken in den kleinen Fußnotentexten am Ende der Webseite kostenpflichtige Angebote, die durch die Anmeldung abonniert werden. Der Gesamtschaden für die Verbraucher summiert sich zu mehreren Millionen Euro.

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Abofallen abschaffen

Der Schreck ist groß, wenn eine unerwartete Rechnung ins Haus flattert und ahnungslose Internetsurfer erst dann über den Abschluss eines langfristigen Abonnementvertrages informiert werden. Direkt am Puls der geschädigten Verbraucher sind die bundesweit vor Ort vertretenen Verbraucherschutzzentralen, die in den letzten Monaten immer wieder vor den unseriösen Praktiken im Netz warnen. "Tägliche Beschwerden von Verbrauchern, die auf Abofallen im Internet reingefallen sind, unterstreichen den akuten Handlungsbedarf", so Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv). Es müsse etwas geschehen. Die Pläne von Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer, der sich für gesetzliche Regelungen ausspricht, zeigen laut vzbv in die richtige Richtung. Seehofer hatte auf der CeBIT gefordert, dass die Verbraucher bei Vertragsabschluss explizit bestätigen müssen, dass sie die Kostenpflichtigkeit eines Angebots zur Kenntnis genommen haben.

Zahlungen in den meisten Fällen nicht verpflichtend

Nicht selten drohen die Anbieter der Webangebote in ihren schnell verschickten Mahnungen mit Strafanzeigen. Eingeschüchterte Kunden zahlen dann lieber die Rechnung. Laut vzbv seien die Kunden in den meisten Fällen aber gar nicht zur Zahlung verpflichtet. Verbraucher sollten laut Empfehlung der Verbraucherschützer erhaltene Rechnungen zunächst sorgfältig prüfen und sich bei offenen Fragen an die örtliche Verbraucherschutzzentrale wenden. Einmal gezahltes Geld ist nach den Erfahrungen der Verbraucherschützer trotz Unterlassungsklagen gegen die unseriösen Anbieter meist verloren. Auch die bisherige Gesetzeslage ist trotz verbraucherfreundlichen Gerichtsurteilen nicht ausreichend. Erschwerend kommt hinzu, dass viele der Anbieter zudem im Ausland sitzen und bei aufkommenden Schwierigkeiten schnell wieder von der Bildfläche verschwinden. "Wenn hier nichts passiert, können wir das Internet bald in World-Wide-Nepp umbenennen", so Billen.
Jörg Schamberg
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