Samstag, 08.03.2008 16:12

Informationen zu strahlenden Telefonen gefordert

aus dem Bereich Sonstiges
Verbraucher sollen künftig besser über Strahlungen aus schnurlosen Telefonen informiert werden. Der Petitionsausschuss des Bundestages wandte sich mit dieser Bitte einstimmig an die Bundesregierung und ließ dies auch die Fraktionen wissen, wie der Parlamentspressedienst mitteilte. Hintergrund ist eine öffentliche Petition von 1.215 Bürgern, die konkrete Informationen über potenzielle Gefahren durch strahlungsaktive, schnurlose Geräte gefordert hatten. Dabei geht es insbesondere um dauerstrahlende Schnurlostelefone nach dem DECT-Standard, die auch vom Bundesamt für Strahlenschutz als bedenklich eingestuft werden.

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Klare Strahlenschutz-Grenzwerte

Die Prüfung der Bürgeranfrage durch den Petitionsausschuss ergab, dass in Deutschland für Mobiltelefone und Baby-Phones klare Strahlenschutz-Grenzwerte gelten. Damit sei nach dem Stand der Wissenschaft eine Gesundheitsgefahr für die Benutzer bei sachgemäßem Gebrauch so gut wie ausgeschlossen, hieß es. Bisher hätten jedoch Hersteller von Mobiltelefonen von der Möglichkeit kaum Gebrauch gemacht, das Umweltsiegel "Blauer Engel" zu beantragen. Der "Blaue Engel" könne nur an besonders strahlungsarme Mobiltelefone verliehen werden.

DECT-Basis strahlt oft dauerhaft

Bei schnurlosen Telefonen im Haushalt muss bisher kein entsprechender Wert zur Strahlung angegeben werden. Da bisher die meisten DECT-Basisstationen aber auch im Stand-by-Betrieb senden, sind sie häufig die stärkste Quelle hochfrequenter, elektromagnetischer Strahlungen in privaten Haushalten. Deshalb werde seit langem gefordert, dass diese Stationen im Stand-by-Betrieb automatisch abschalten sollten. Diesen Forderungen seien mittlerweile einige Hersteller nachgekommen.

Eine "Warnung" vor herkömmlichen DECT-Telefonen wäre nach Ansicht des Petitionsausschusses nur dann gerechtfertigt, wenn ein Gesundheitsrisiko von hochfrequenten Feldern unterhalb der bestehenden Grenzwerte nachgewiesen werde. Dies sei bisher nicht der Fall. Deshalb tritt der Ausschuss dafür ein, Verbraucher verstärkt aufzuklären und auf eine verstärkte Kennzeichnung von Produkten mit dem "Blauen Engel" hinzuwirken.
Aleksandra Leon / afp
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