Nach Einschätzung des Richterbundes und der Polizeigewerkschaft sind die Strafgerichte in Deutschland derzeit nicht in der Lage, die vom Bundesverfassungsgericht geforderten strengen Kontrollen bei Online-Durchsuchungen zu leisten. "Die Ermittlungsrichter sind schon heute teilweise bis an die Schmerzgrenze belastet", sagte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank. Deshalb sei es illusorisch zu glauben, dass sie künftig auch noch die riesigen Datenmengen sichten könnten, die bei Online-Durchsuchungen anfallen würden.
Strenge Auflagen beschlossen
Das Verfassungsgericht hatte am Mittwoch Online-Durchsuchungen nur unter
strengen Auflagen erlaubt. Demnach muss ein Richter das Ausforschen der Computer von Verdächtigen genehmigen. Hinzu kommt, dass intime Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung möglichst nicht erhoben und auf keinen Fall verwertet werden dürfen. Auch dies muss ein Richter, Staatsanwalt oder anderer Beamten überwachen. "Wenn die Justiz das zusätzlich leisten soll, muss die Politik sie dazu auch in die Lage versetzen", forderte Frank in der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Derzeit würden in Deutschland aber 4.000 Richter und Staatsanwälte fehlen.
Es fehlt an Richtern
Ähnlich äußerte sich in der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg: "Wenn Gerichte bei Online-Durchsuchungen zur Kontrolle dazwischen geschaltet werden sollen, dann müssen dafür ausreichend Richter bereit gestellt werden." Allein im Fall der Sauerländer Terrorzelle seien Daten im Umfang von über 3.000 CDs gesichert worden. Dies könne unmöglich ein einziger Richter sichten. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, geht davon aus, dass Online-Durchsuchungen nur sehr
selten angewandt werden.
Aleksandra Leon
/ afp