Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, geht nach dem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen davon aus, dass diese nur sehr selten angewandt werden. Das Bundesverfassungsgericht habe "sehr hohe Hürden" formuliert, sagte Schaar dem "Kölner Stadt-Anzeiger": "nur bei konkreten Gefahren für Leib, Leben und andere Rechtsgüter, nur bei konkreter Beschreibung des Zugriffs und nur mit Richtervorbehalt". Das sei eine "sehr hohe Messlatte", über die "man erstmal rüberkommen" müsse.
Nur wenige Durchsuchungen
Schaar betonte, falls eine gesetzliche Befugnis geschaffen werden sollte, dann müsste diese den Vorgaben folgen - diese allerdings seien so eng, "dass es nur sehr wenige Online-Durchsuchungen geben könnte", betonte er: "Das muss sehr gezielt gegen Schwerverbrecher und Terroristen eingesetzt werden und unter scharfer richterlicher Kontrolle."
Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), sagte der Zeitung: "Wir sprechen über eine einstellige, nicht über eine zweistellige Zahl pro Jahr." Es handle sich nicht um eine "Masseninstrument, sondern ein Instrument unter vielen anderen". Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) habe "eindeutig weitergehende Vorstellungen gehabt", dem allerdings sei "ein Riegel vorgeschoben worden". "Ich begrüße das", fügte Edathy hinzu.
Hayo Lücke
/ afp