Mittwoch, 27.02.2008 16:31

Schulverweis nach Online-Beleidigung rechtens

aus dem Bereich Sonstiges
Als am Anfang des Monats das Landgericht Köln die Klage einer Lehrerin zurückgewiesen hatte, die sich gegen die öffentliche Benotung ihrer Leistungen wehren wollte, war der Jubel unter Deutschlands Schülern groß. Über Plattformen wie spickmich.de können sie nun weiterhin ihre Erzieher nach Kriterien wie "fachlich kompetent" bis zu "hat keinen Plan" oder von "gut vorbereitet" bis "schlecht vorbereitet" bewerten. Dennoch sollten ABC-Schützen bei der Pädagogenschelte Vorsicht walten lassen. Das erfuhr ein 13-Jähriger Schüler aus Velbert nun am eigenen Leibe.

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Klage gegen Drohung

Heute tagte die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf über den Fall eines jungen Gymnasiasten, der im Internet seine Lehrerin beleidigt haben soll. Das Gericht spricht von "außergewöhnlich entwürdigenden Äußerungen", die zu der Drohung der Schulleitung führten, den Jungen bei einem weiteren Fehltritt unverzüglich der Schule zu verweisen. Eine überzogene Reaktion, wie die Eltern des Schülers fanden und zogen gemeinsam mit ihrem Sohn vor Gericht.

Pubertät gilt nicht als Ausrede

Laut einer Meldung der Presseagentur DPA vertraten die Richter allerdings eher die Meinung, dass die Schulleitung noch zum milde reagiert haben soll. Ein direkter Schulverweis wäre "möglicherweise die einzig richtige Maßnahme gewesen", zitiert der Bericht den Vorsitzenden Richter Uwe Sievers. Auch die Entschuldigung der Eltern, dass der Junge seinerzeit Opfer der Pubertät war, ließen die Richter nicht gelten. Im Alter von 13 Jahren sei man "durchaus zurechnungsfähig".

Damit war der Prozess gelaufen, die Kosten des Verfahrens wurden den Eltern aufgebrummt - immerhin rund 5.000 Euro.
André Vatter
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