Die Bürgerrechtsaktivisten des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, die sich gegen die staatliche Protokollierung sämtlicher elektronischer Kommunikationsvorgänge einsetzt, konnten mit dem Urteilsspruch heute gleichzeitig einen Erfolg verbuchen. Die Gruppe hatte einen der Mitkläger, die Autorin Bettina Winsemann, mit Spendengeldern unterstützt.
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
Doch für Sprecher Ralf Bendrath ist die Online-Durchsuchung noch nicht vom Tisch: "Unsere Aktivitäten gehen weiter, denn die Schäubles dieser Welt ruhen nicht." Als besonders erfreulich empfände der Arbeitskreis die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht nun auch informationstechnische Systeme dem besonders zu schützenden Kernbereich privater Lebensführung zurechne. Dadurch sei eine grundrechtskonforme Einführung der Online-Durchsuchung ein schwieriges Unterfangen: "Die technischen Hürden, die privaten Daten unangetastet zu lassen, dürften kaum zu überwinden sein", ließ die Gruppe mitteilen.
Dennoch würde es vorerst keine Entwarnung geben. Das neue BKA-Gesetz sei auch mit Einschränkungen bei der Online-Durchsuchung weiterhin gefährlich. "Dem Bundeskriminalamt sollen geheimdienstliche Befugnisse zugeteilt werden, auch sollen Weisungsgebundenheit und Rechenschaftspflicht weitgehend wegfallen - eine solche zukünftige 'Geheime Bundeskriminalpolizei' muss verhindert werden!", fordert Ricardo Cristof Remmert-Fontes. Man sei der Meinung, dass staatliche Eingriffe grundsätzlich offen und dadurch für die Betroffenen rechtsstaatlich überprüfbar zu erfolgen hätten.
Stimmen aus der Wirtschaft
Auch in der Wirtschaft wurde das Urteil zufrieden zur Kenntnis genommen. Die Initiative naiin (No Abuse in Internet) mahnte jedoch die Parteien der großen Koalition im Hinblick auf eine mögliche bundesweite Einführung der Online-Überwachung zur Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien: "Angesichts der
gegenwärtigen Bedrohung durch den Terrorismus ist es zwar notwendig, den Strafverfolgungsbehörden das Instrument der heimlichen Online-Durchsuchungen an die Hand zu geben. Derlei Maßnahmen sollten allerdings stets unter richterlichen Vorbehalt stehen", fordert naiin-Präsident Arthur Wetzel. Jede Online-Durchsuchung sollte von parlamentarischen Kontrollgremien jederzeit überwacht werden, darüber hinaus müssten die Betroffenen im Nachhinein über den Eingriff in ihre Privatsphäre informiert werden. Ähnliche Regeln gelten derzeit für die Praxis der "Lauschangriffs". Damit es zu keinen Missverständnissen bei der Auslegung der vom Verfassungsgericht formulierten Einschränkungen kommt, soll überdies der Einsatz der Online-Durchsuchung alleine auf das Gebiet der Terrorismusbekämpfung beschränkt sein.