Mittwoch, 27.02.2008 14:12

Online-Durchsuchung: Neues BKA-Gesetz kommt

aus dem Bereich Sonstiges
Die Karlsruher Richter haben der pauschalen Computerüberwachung durch den Verfassungsschutz einen Strich durch die Rechnung gemacht. In dem heute verkündeten Urteil (1 BvR 370/07; 1 BvR 595/07) erlaubt die Verfassung nur dann die "heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems", wenn Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein "überragend wichtiges Rechtsgut" bestehen. Dies sei insbesondere der Fall, wenn der "Bestand des Staates" oder "die Grundlagen der Existenz der Menschen" bedroht seien.

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Schäuble: BKA-Gesetz kommt

Dieser Richterspruch birgt Auslegungspotential. Als erster Parteivertreter meldete sich dann auch wenige Minuten nach der Urteilsverkündung Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zu Wort. Seine Interpretation: Das Bundesverfassungsgericht habe mit seiner Entscheidung die "grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit" der Online-Durchsuchung als Ermittlungsmaßnahme anerkannt. Schäuble weist auf die "anhaltend hohe Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus" hin und fordert nun eine rasche Umsetzung der beabsichtigten Reform des Bundeskriminalamtsgesetzes.

Um alle Bürger wirksam schützen zu können, müssten die Behörden mit den Tätern Schritt halten können. Diese würden immer häufiger moderne IT-Technologie und professionell verschlüsselte Kommunikation einsetzen, so Schäuble. In Zukunft wird man die Online-Durchsuchung "in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen" einsetzen. Mittlerweile hat das Bundesinnenministerium eine Informationsseite zur Novellierung des BKA-Gesetzes eingerichtet.

Die Linke: "Gefahr eines schwammigen Catch-All-Begriffs"

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Bundesverfassungsgericht. Bild: bundestag.de
Die Partei Die Linke begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Wie die stellvertretende Vorsitze Katina Schubert heute in einer ersten Pressemitteilung bekannt gab, seien den vom Bundesinnenminister geplanten Online-Durchsuchungen nun "klare Grenzen" gesetzt. Dennoch sehe die Partei Nachholbedarf und fordert eine Definition der genannten Auflagen: Die "Gefährdung von Menschenleben" und die "Sicherheit des Staates" seien nun zu untersetzen. Sonst bestehe die Gefahr, dass sie zu einem "schwammigen Catch-All-Begriff" werden, mit dem letztendlich alles zu begründen sei, sagte Schubert. Sie warf Schäuble vor, den Kampf gegen den Terror für eine "zunehmende allumfassende Überwachung der Bürgerinnen und Bürger" zu missbrauchen. Die Linke will unabhängig vom heutigen Urteil bei ihrer prinzipiellen Ablehnung der Online-Durchsuchung bleiben.
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