Die Überwachung von Computern verdächtiger Personen durch Spionageprogramme ist nicht per se verfassungswidrig. Zu diesem Urteil kam heute Morgen das Verfassungsgericht in Karlsruhe. Wie die Nachrichtenagentur AFP meldete, darf die Online-Durchsuchung allerdings nur dann eingesetzt werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates gefährdet sind. Außerdem müsste ein Richter zuvor die Genehmigung dazu erteilen.
NRW-Gesetz gekippt
Auslöser des Prozesses war ein NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung, gegen das Journalisten, Rechtsanwälte und Politiker geklagt hatten. Die Regelung erlaubte dem Verfassungsschutz des Bundeslandes bereits seit längerem die Überwachung der Internet-Kommunikation. Die Verfassungsrichter erklärten nun das Gesetz wegen zahlreicher Fehler für nichtig – dennoch soll die Möglichkeit zur Spionage bei den genannten schwerwiegenden Fällen weiterhin geben sein.
Das Urteil gilt als richtungsweisend für den Streit in der großen Koalition um die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplanten Online-Durchsuchungen bei Terrorverdächtigen.
Im Laufe des Tages werden Stellungnahmen beider Koalitionsparteien erwartet.
André Vatter