Dienstag, 26.02.2008 14:01

Meinungs(un)freiheit: Wenn Anwälte abmahnen

aus dem Bereich Sonstiges
Das neue Mitmachnetz hat viel für die Meinungsfreiheit getan. Soziale Netzwerke, Blogs und Videoplattformen – jeder kann heute im Web 2.0 eigene Inhalte ins Netz stellen und den Veröffentlichungen anderer mit öffentlicher Kritik begegnen. Doch Vorsicht ist geboten: Wie die Wirtschaftsinitiative naiin (No Abuse in Internet) mitteilt, birgt jede Äußerung auch ein juristisches Risiko.

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Viele Nutzer verunsichert

Das neue Internet ruft immer häufiger Anwälte auf den Plan, die hinter arglosen Aussagen ein gewinnträchtiges Geschäft wittern. Die Folge: Immer mehr Privatnutzer erhalten teure Unterlassungsaufforderungen. Viele von ihnen seien verunsichert, teilte die Initiative mit, und unterschreiben die beigefügten Unterlassungs- sowie Verpflichtungserklärungen. Sobald aber die eigene Unterschrift gegeben wurde, verpflichtet sich der Nutzer gleichzeitig zur Begleichung der anwaltlichen Kosten der Gegenpartei.

"Deutlich zu hoch bezifferter Streitwert"

"Im Hinblick auf die uns bekannten Fälle kann ohne weiteres gesagt werden, dass es Anwälte gibt, die sich gezielt die Unwissenheit und die Verunsicherung privater Internet-Nutzer zu Nutze machen. Nicht wenige Abmahnschreiben entbehren jeglicher rechtlicher Grundlage", erläutert naiin-Präsident Arthur Wetzel. In einigen Fällen sei nicht einmal die Rechtsverletzung konkret benannt, in anderen würde der Streitwert, nach denen sich die Vergütung des Anwaltes richtet, deutlich zu hoch beziffert. Als weiteres probates Mittel zur Einschüchterung würden abmahnende Juristen betroffenen Nutzern extrem kurze Fristen für die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung einräumen.

Naiin sieht nun den Gesetzgeber in der Pflicht. "Es kann nicht mehr von Meinungsfreiheit die Rede sein, wenn Nutzer nach jedem Blog-Eintrag und Diskussionsforenbeitrag fürchten müssen, ins Visier von fragwürdigen Anwälten zu geraten, die bewusst unberechtigt abmahnen", so der naiin-Vorsitzende. Die Initiative rät jedem Betroffenen, sich Rat bei einem Anwalt einzuholen, um die Wirksamkeit der Abmahnung zunächst einmal überprüfen zu lassen.
André Vatter
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