Samstag, 01.03.2008 12:29

Adword-Kauf kann schnell vor dem Richter enden

aus dem Bereich WebHosting
Das Buchen von Adwords - also Werbeanzeigen, die mit Suchergebnissen bekannter Suchmaschinen wie beispielsweise Google verknüpft sind - kann rechtliche Risiken in Bezug auf Markenverletzungen und unlauteren Wettbewerb mit sich bringen.

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Gefahrenstelle Markenrecht

So hat zwar das Landgericht Hamburg am 30. März 2004 entschieden, dass die Verwendung eines markengeschützten Begriffs als Adword keine Verletzung des Markenrechts darstelle, da es an einer zeichenmäßigen Verwendung des Begriffs fehlen würde. Im vergangenen Jahr gab es jedoch zwei Entscheidungen, die genau in die gegenteilige Richtung wiesen. So sah das Landgericht Braunschweig in seinem Urteil vom 12. Juli 2007 (Az. 2 U 24/07) in der Verwendung einer Marke als Keyword eine kennzeichenmäßige Benutzung, die dem Markenrechtsinhaber die breite Palette der Anspruchsmöglichkeiten nach dem Markengesetz eröffnet. Ähnlich entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am 9. August 2007 (Az. 2 U 23/07).

Hohe Kosten bei einem Rechtsstreit

"Bei bekannten Marken können dabei Abmahnkosten in der Höhe von bis zu 5.300 Euro entstehen, die Gerichtskosten können in der zweiten Instanz auf bis zu 38.000 Euro ansteigen", warnt IT-Rechtsanwalt Max-Lion Keller aus München. Deshalb rate er dringend davon ab, markenrechtlich geschützte Adwords zu buchen, da die deutschen Gerichte in der Vergangenheit unterschiedlich entschieden haben. Im Übrigen sei es laut Keller unerheblich, dass die Adword-Werbeanzeigen "nur" am rechten Bildschirmrand und nicht in der eigentlichen Trefferliste angezeigt würden. Denn in beiden Fällen werde die eigentliche Funktion der Marke genutzt, über ihre kennzeichenspezifische Aussagekraft auf bestimmte Produkte aufmerksam zu machen beziehungsweise zu diesen hinzuführen. Internet-Suchmaschinen wie Google könnten in solchen Fällen nur schwerlich zur Rechenschaft gezogen werden und die Verantwortung liege bei der Person, welche die Adwords bucht.

Auf das richtige Keyword kommt es an

Besonders heikel ist dabei die bei der elektronischen Schaltung der Adword-Werbeanzeige wählbare Option "weitgehend passende Keywords", durch die man als Werbender durch die automatische Verknüpfung der Suchmaschine zu einem Markenrechtsverletzer werden kann - obwohl man selbst kein markenrechtsverletzendes Keyword verwendet hat. Entwarnung gibt es dagegen bei allgemeinen und beschreibenden Begriffen. Diese seien rechtlich unproblematisch, selbst dann, wenn sie Bestandteil einer bestimmten Internetadresse oder Domain sind.
Michael Friedrichs
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