Der Kampf um die umstrittene
Vorratsdatenspeicherung ist noch längst nicht beendet. Anwalt Patrick Breyer, in juristischem Clinch mit dem Bundesjustizministerium und im
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktiv, hat einen
Beschluss des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 10. Januar 2008 (Az. 5 C 314/06) veröffentlicht. Bei Verstoß gegen das Urteil droht Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) persönlich ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder Haft von bis zu sechs Monaten.
Speicherung von IP-Adressen
Das Berliner Amtsgericht untersagt dem Bundesjustizministerium, für das eigene Portal bmj.bund.de die Speicherung von IP-Adressen wieder aufzunehmen. Bereits am 27. März 2007 hatte das Amtsgericht geurteilt, dass das Ministerium IP-Adressen der Website-Besucher über das Ende des Nutzungsvorgangs hinaus nicht speichern dürfe. Das Ministerium speichert derzeit nach eigenen Angaben keine IP-Adressen mehr, sondern erstellt nur anonyme Statistiken über die Besucher der Website.
Bisher keine Unterlassungserklärung
Eine Unterlassungserklärung über den künftigen Verzicht auf die IP-Speicherung hat das Bundesjustizministerium bisher jedoch noch nicht abgegeben. Das Berliner Gericht schloss sich daher dem Kläger Breyer an, der eine Wiederholungsgefahr befürchtete.
Laut Breyer setzen staatliche und nichtstaatliche Website-Betreiber weiter die Praxis fort, personenbezogene Daten der Seitenbesucher zu sammeln, obwohl es gerichtliche Verbote gebe. Breyer schlägt daher vor, Softwareunternehmen wie Webserver-Spezialist Apache zu verpflichten, entsprechend gesetzeskonforme Software auszuliefern, die etwa IP-Adressen nicht mehr ausliest.