Der juristische Schlagabtausch zwischen der
Musikindustrie und einigen Usenet-Providern geht in eine neue Runde. Jetzt verklagte die Musikverwertungsgesellschaft
GEMA den Usenet-Betreiber Alphaload und gewann.
Zugang zu geschützten Inhalten
Die Richter des Hamburger Landgerichts untersagten der Betreibergesellschaft von Alphaload, "den Zugang zu verfahrensgegenständlichen Werken" der GEMA im Usenet zu vermitteln. Als Argument führten die Kläger an, dass das
Usenet im Laufe der vergangenen Jahre immer mehr für den kostengünstigen und illegalen Bezug geschützter Inhalte verwendet werde. Dies hätten sich einige
Anbieter zunutze gemacht und ihren kostenpflichtigen Zugang mit diesen "umfangreichen illegalen Nutzungsmöglichkeiten" beworben. Bereits in ähnlichen Urteil en folgten die Richter der Argumentation der GEMA und einige Usenet-"Zugangsvermittler" musste infolge dessen ihr Angebot schließen.
Juristisch bedenkliches Download-Angebot
Alphaload bietet seinen Kunden laut eigener Internetseite einen garantiert anonymen Zugang zum Usenet an. Damit verbunden ist auch der Zugang zu mehr als 380 Millionen Forenbeiträgen, mehr als einer Million Videos und Musikstücken, fast einer halben Million Programmen, über 200.000 Spielen und mehr als acht Millionen Bildern. Insgesamt stünden den Nutzern rund 300 Terabyte an Daten zum Download zur Verfügung. Durch die auf der ganzen Welt verteilten Newsserver könnten die Usenet-Kunden völlig anonym stets auf ein topaktuelles Repertoire an Informationen und Dateien zugreifen.
Michael Friedrichs