Gilt sie oder gilt sie nicht, die Abgabenpflicht für Multifunktionsgeräte? Darüber hat gestern der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden und kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Sie ist rechtens. Zuvor hatte der Druckerhersteller Hewlett-Packard einen Revisionsantrag gestellt.
Kopierfähige Drucker vs. Scanner
Schon seit Jahren herrschte Streit zwischen Geräteherstellern und -importeuren sowie der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort. Vertreter der Industrie waren der Ansicht, dass für einen kopierfähigen Drucker mit Scan-Funktion derselbe Tarif zu entrichten sei, wie für einfache Scanner. "Die heutige Generation von Multifunktionsgeräten mit festem Vorlagenglas ist immer auch zum Kopieren von urheberrechtlich relevanten Inhalten geeignet und wird auch in maßgeblichem Umfang dazu genutzt. Schließlich hat dieser Gerätetyp das 'Nur'-Fotokopiergerät, für das laut altem Urheberrechtsgesetz bis Ende 2007 feste Vergütungssätze zu entrichten sind, weitestgehend abgelöst. Es wäre darum nicht einzusehen gewesen, Multifunktionsgeräte anders zu behandeln", kommentiert VG Wort-Vorstand Professor Dr. Melichar das Urteil.
Neues Urheberrecht seit Jahresanfang
Am 1. Januar hat das "Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" das alte Urheberrecht abgelöst. Damit werden die Vergütungshöhen nicht mehr per Gesetz definiert, sondern sind zwischen der Industrie und den Verwertungsgesellschaften frei ausgehandelt. "Wir sind zuversichtlich, dass diese Entscheidung auch positiven Einfluss auf die nun anstehenden Verhandlungen zur künftigen Vergütungshöhe von Multifunktionsgeräten haben wird", so Professor Melichar weiter.
André Vatter