Mittwoch, 30.01.2008 16:01

Urteil: Anschlussinhaber haften bei Internetpiraterie

aus den Bereichen Breitband, WebHosting
Immer mehr Gerichte nehmen bei Fällen von Internetpiraterie den Anschlussinhaber in die Verantwortung. Nach ähnlichen Entscheidungen in Köln und Hamburg hat jetzt auch das Oberlandesgericht Düsseldorf die so genannte "Störerhaftung" in einer aktuellen Entscheidung bestätigt.

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Anschlussinhaber haften

Internetnutzer haben demnach für die über ihren Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzungen einzustehen. Der Fall tritt häufig ein, wenn in Familien oder Wohngemeinschaften mehrere Personen auf einen Internetanschluss zugreifen. Mit dem Beschluss vom 27. Dezember vergangenen Jahres teilt der 20. Zivilsenat explizit die bereits von den Oberlandesgerichten Köln und Hamburg vertretene Auffassung. Im vorliegenden Fall wurde zunächst zweifelsfrei festgestellt, dass geschütztes Musikrepertoire über den Internetanschluss des Anschlussinhabers illegal verfügbar gemacht wurde. Offen blieb, ob diese Urheberrechtsverletzungen durch seine Kinder, deren Freunde oder unbefugte Dritte über den vorhandenen WLAN-Zugang begangen wurden.

Ungesicherter WLAN-Anschluss

Das OLG Düsseldorf entschied, dass der Antragsgegner in jedem Fall für die über seinen Internetanschluss begangenen Rechtsverletzungen haftet. Der Antragsgegner habe zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen, argumentierten die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Der Anschlussinhaber habe mit seinem Anschluss eine Gefahrenquelle geschaffen, die nur er überwachen könne. Objektiv gesehen habe er es Dritten ermöglicht, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutze der von ihm geschaffenen Anonymität ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Urheberrechtsverletzungen begehen zu können, so die Richter.

Von daher sei es gerechtfertigt, ihm zumindest die Sicherungsmaßnahmen abzuverlangen, die eine Standardsoftware erlaubt. Demnach sind Anschlussinhaber verpflichtet, ihre privaten Internetanschlüsse gegenüber fremden Zugriffen zu schützen. Besonders WLAN-Anschlüsse sollten ausreichend vor unbefugten Zugriffen Dritter bewahrt werden.
Michael Friedrichs
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