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Montag, den 28.01.2008 14:21

"Verbraucherschützer" zocken kräftig ab

aus dem Bereich Mobilfunk
Die Warnungen vor ungebetenen Werbeanrufen nehmen zu. Immer häufiger werden Verträge zwischen Tür und Angel telefonisch geschlossen, meist wissen die überrumpelten Opfer nicht einmal, wozu sie sich verpflichtet haben. Als Folge flattern Rechnungen und später Mahnungen in das Haus. Die deutschen Verbraucherzentralen haben alle Hände voll zu tun, um der Beschwerdeflut Herr zu werden. Kein Wunder also, dass immer häufiger auch unseriöse Privatunternehmen auf den Zug aufspringen und Abhilfe versprechen – und zwar gegen ein saftiges Entgelt.

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Dreiste Werbeanrufe

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte als erste in einer öffentlichen Bekanntmachung auf dieses neue Phänomen aufmerksam gemacht. In jüngster Zeit versuchen mehr und mehr so genannte "Verbraucherschützer" mit den Sorgen der Bürger den großen Reibach zu machen. Dabei gehen sie genauso dreist wie die Telefonwerber selbst vor. Sie rufen ihre Opfer an und versprechen dem werbenden Anrufspuk ein Ende zu setzen: durch einen Eintrag ihrer Kontaktdaten in diversen Sperrlisten. Nicht selten folgt später eine schriftliche Bestätigung der Mitgliedschaft, obwohl die Angerufenen das Angebot deutlich abgelehnt hatten.

60 Euro für – was eigentlich?

Eine solche Mitgliedschaft lassen sich die selbst ernannten "Verbraucherschützer" teuer bezahlen. Der Düsseldorfer "Verbraucherschutzservice" hält knapp 60 Euro für eine angemessene Dienstentschädigung, der "Verbraucherschutz Deutschland" aus Mülheim an der Ruhr verlangt für eine Mitgliedschaft monatlich zehn Euro. Für einen Eintrag in eine nicht weiter benannte Sperrliste kassiert der "Deutsche Verbraucherdienst" rund 30 Euro. Die Essener "Verbraucherschutzhilfe" wiederum hatte sich bereits in der Vergangenheit die Finger verbrannt, als die Verbraucherzentrale NRW erfolgreich wegen verbotener Werbeanrufe klagte. Obwohl dem Unternehmen bei weiteren Verstößen Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft drohen, zählt auch die Verbraucherschutzhilfe zu den Abzock-Anbietern und verlangt 40 bis 50 Euro für – was eigentlich?

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät allen Bürgern die Finger von solcherlei Dienstleistungen zu lassen. Stattdessen sollte man sich kostenlos in die Schutzlisten der Wirtschaft eintragen, wie beispielsweise in die Robinsonliste.
André Vatter
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