Freitag, 25.01.2008 08:01

Gericht: Hessen darf auch mit Computern wählen

aus dem Bereich Sonstiges
Es ist eine Schlappe für den Chaos Computer Club (CCC). Gemeinsam mit einer hessischen Wählerin hatte der Verein einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung beim dortigen Staatsgerichthof eingereicht: Es galt, den Einsatz von Wahlcomputern bei der kommenden Landtagswahl am Sonntag zu verhindern. Zuvor hatten die IT-Spezialisten gemeinsam mit der niederländischen Stiftung "Wij vertrouwen Stemcomputers niet" neben der fehlenden Transparenz auch mehrere Mängel bei der Zuverlässigkeit der Maschinen nachgewiesen. Doch jetzt hat das Gericht die Anordnung als unzulässig zurückgewiesen.

Anzeige
"Naive Technikfreundlichkeit"

Der Staatsgerichtshof des Landes Hessens begründet seine Entscheidung in einer Pressemitteilung damit, dass Bedenken gegen den Einsatz der Wahlcomputer prinzipiell erst nach der Wahl im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens nachgegangen werden könnte. Ein unsinniges Unterfangen, wie der CCC in einer ersten Reaktion verlauten lässt, da bei einem Prüfungsverfahren im Falle eines engen Ergebnisses Nachwahlen drohten. Der Verein wirft der hessischen Regierung "eine erschreckende Einstellung zu demokratischen Wahlen" vor, bei der "Bequemlichkeit und Geschwindigkeit der Auszählung oberstes Ziel zu sein scheinen". Auch die Piratenpartei in Hessen, die den CCC bei dem Antrag unterstützte, spricht von "naiver Technikfreundlichkeit der aktuellen Landesregierung".

Eigene Wahlbeobachter sollen aufpassen

Als Reaktion plant der CCC auf eigene Faust am Sonntag Wahlbeobachter zur Überprüfung des Abstimmungsverlaufs zu entsenden, gleichzeitig kündigte man an, nach der Wahl gemeinsam mit hessischen Bürgern Einspruch einzulegen, da man an der Amtlichkeit des Wahlergebnisses zweifle.

Am Sonntag sollen die Computer der Typen ESD1 und ESD2 der niederländischen Firma NEDAP eingesetzt werden. Einen detaillierten Bericht über nachgewiesene Mängel der Maschinen hat der CCC gemeinsam mit den holländischen Kollegen der Wahlstiftung in einer Studie zusammengefasst. Größter Kritikpunkt ist die Intransparenz der Wahlergebnisse, die das Land Hessen nun in Kauf nehmen möchte. "Angesichts dieser Einstellung sollten die Viernheimer Politiker vielleicht eine Karriere in der einen oder anderen mittelasiatischen Diktatur ins Auge fassen. Dort wird ein reibungsloser Ablauf der Wahlen ohne Nachzählen auch sehr geschätzt", fasst Dirk Engling, Sprecher des CCC, zusammen.
André Vatter
Kommentieren (Neuen Kommentar verfassen):
Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.
 Suche

ADSL Anschluss
Ein DSL Anschluss ist der Standardzugang der meisten Internetprovider.
Ob 1&1, der Billiganbieter congstar oder früher auch QSC oder freenet: Alle setzen auf die ADSL Technik.
Dazu gibt's verschiedene Flatrates. Neben einer Internet Flatrate ist bei vielen Angeboten oft auch eine Festnetz Flatrate inklusive.
Prepaid Handy
Mit einem Prepaid-Tarif lässt sich bei voller Kostenkontrolle telefonieren. Allerdings benötigt man dann auch ein Handy ohne Vertrag.
Wer einen Discounter-Tarif bei Anbietern wie Fonic oder Simyo wählt, muss sich noch nach einem Prepaid Handy umsehen.
Verschiedene Modelle gibt es in unserer Handy Übersicht.
VDSL
Auf der Suche nach dem wahren Highspeed Internet mit DSL Flat?
Mit ihrem VDSL - Internetzugang kommt die Telekom-Tochter T-Home auf bis zu 50 Mbit/s.
Fernsehen im Internet gibt's im Entertain-Paket dazu. Auch Fußball in HD-Qualität über LIGA total und Filme per Video on Demand sind kein Problem.
© 1999-2012 onlinekosten.de GmbH :: Datenschutz :: Impressum :: Presse :: Jobs